Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Aktueller Stand der Faktenerhebung

An dieser Stelle dokumentiert das BfS den aktuellen Stand der Arbeiten für dir Erkundung der Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-m-Sohle im Rahmen der Faktenerhebung.

Zu technischen und kaufmännischen Abläufen bei den Bohrarbeiten informiert direkt die Asse-GmbH in ihren Pressemitteilungen.

BfS setzt Experten-Empfehlungen zur Faktenerhebung um

11. Januar 2016: Die im Frühjahr 2015 vorgestellten Verbesserungsstrategien zur Bergung der Asse-Abfälle fließen in die weiteren Arbeiten zur Stilllegung der Schachtanlage Asse ein. Das BfS hat dazu bereits im Herbst 2015 mit ersten Planungen begonnen. Indes hat vor Einlagerungskammer 7 die Asse-GmbH mit einer weiteren Bohrung begonnen.

Erkundung der Kammerdecke mit weiterer Bohrung fortgesetzt

Um weitere Erkenntnisse für die Rückholungsplanung zu gewinnen, hat die Asse-GmbH Mitte Juli mit der fünften Bohrung an Einlagerungskammer 7 begonnen. Die Bohrung ist Bestandteil der Faktenerhebung und liefert weitere Daten zum Zustand der Kammerdecke.

Arbeitsgruppe stellt Verbesserungsmöglichkeiten für die Bergung der Asse-Abfälle vor

Verfahren bei einmaligen Projekten wie der Asse, die sich über längere Zeiträume erstrecken, sind zwangsläufig Veränderungen unterworfen und müssen immer wieder neu bewertet werden. Der Präsident des BfS, Wolfram König, hat daher mit Inkrafttreten der "Lex Asse" den Auftrag erteilt, die Abläufe der Faktenerhebung zu überprüfen.

Vierte Bohrung begonnen zur weiteren Erkundung der Kammerdecke

Im Rahmen der Faktenerhebung hat die Asse-GmbH am 31. Oktober 2014 zu einer neuen Bohrung an der Einlagerungskammer 7 angesetzt. Die vierte Bohrung soll wie die vorangegangene weitere Erkenntnisse über den Zustand der Kammerdecke (Schwebe) liefern. Eine Bohrung allein vermittelt noch kein umfassendes und aussagekräftiges Bild. Anhand dieser und gegebenenfalls weiterer Bohrungen muss geprüft werden, welches Ausmaß die bislang festgestellten Schäden in der Kammerdecke haben. Die Erkenntnisse sind wichtig für die Rückholungsplanung. Sie erlauben Rückschlüsse auf eine geeignete Bergetechnik. Die Arbeiten werden begleitet von umfangreichen Messprogrammen in verschiedenen Bohrlochtiefen.

Zwischenergebnisse der Faktenerhebung

Nach drei abgeschlossenen Bohrungen an der Einlagerungskammer 7 ergaben die Messungen in den Bohrlöchern zum einen, dass bislang nicht von einer Explosionsgefahr durch entstandene Gase ausgegangen werden muss. Zum anderen stellen die Radioaktivitätswerte nach bisherigem Stand die Rückholung nicht in Frage. Aus Sicht des Bundesamtes für Strahlenschutz beansprucht die Faktenerhebung in der bisherigen Form jedoch zu viel Zeit. Aktuell laufen Gespräche, um das Verfahren grundsätzlich zu überprüfen und nach Möglichkeit zu straffen.

Probephase wird mit dritter Bohrung fortgesetzt

Nach aufwändigen Umbauarbeiten im Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7 hat die Bohrmannschaft der Asse-GmbH mit einer weiteren Bohrung zur Erkundung des Kammerumfeldes begonnen. Die Bohrung führt in den Bereich oberhalb der Einlagerungskammer und wird eine voraussichtliche Länge von 56 Metern erreichen.

Zweite Erkundungsbohrung erreicht Einlagerungskammer 7

Die zweite Erkundungsbohrung hat nach Auskunft der Asse- GmbH am 7. Juni 2013, nach rund fünf Wochen und rund 23 Metern die Einlagerungskammer 7 auf der 750-m-Sohle erreicht. In einem nächsten Schritt werden Gasproben genommen.

Zweite Erkundungsbohrung gestartet

Die Asse-GmbH hat am 30. April die zweite Erkundungsbohrung im Rahmen der Probephase (Faktenerhebung) vor der Einlagerungskammer 7 in 750 Metern Tiefe gestartet. Mit dieser Bohrung sollen weitere Erkenntnisse über den Zustand der Kammer und die darin eingelagerten Abfälle gewonnen werden. So sollen unter anderem eine mögliche Ausbreitung von Radioaktivität, der Zustand der Abfälle in der Kammer, die Stabilität der Kammer und wenn möglich in der Kammer angetroffene Gase untersucht werden.

Ergebnisse der ersten Bohrung und weiteres Vorgehen

7.12.2012: Die am 1. Juni gestartete erste der geplanten Bohrungen in die Kammer 7 führt zunächst schräg an den äußeren, oberen Rand der Kammer. Im Laufe der Bohrung wurde die Bohrlochlänge mehrfach erweitert, um mit zusätzlichen Radarmessungen den genauen Verlauf der Kammerdecke ermitteln zu können. Die ersten Ergebnisse liegen nun vor.

Anbohren der ersten Kammer am 1. Juni 2012 gestartet

05.06.2012: Bei seinem Antrittsbesuch auf der Schachtanlage Asse hat Bundesumweltminister Peter Altmaier den Bohrvorgang zur Erkundung der Einlagerungskammer 7 gestartet. Gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Birkner und Jörg Röhmann, dem Landrat für den Kreis Wolfenbüttel, hat Altmaier den roten Startknopf gedrückt. Die Bohrmannschaft hat daraufhin die Bohranlage in Betrieb genommen.

Aufbau der Bohranlage vor Kammer 7 abgeschlossen

15.12.2011: Der Aufbau der Bohranlage für die erste Bohrung durch den Kammerverschluss der Einlagerungskammer 7 auf der 750-Meter-Sohle ist abgeschlossen. Mitarbeiter der Asse-GmbH und externe Fachleute prüfen nun sämtliche Komponenten auf korrekten Ein- und Zusammenbau, bevor die vorgeschriebenen Abnahmen folgen.

Asse-Mitarbeiter stellen den Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7 fertig

14. Oktober 2011: Mitarbeiter der Asse-GmbH haben die Bohranlage vor der Einlagerungskammer 7 aufgebaut und mit einem zehn Zentimeter dicken Bohrer ein vier Meter tiefes Loch in das Verschlussbauwerk gebohrt, das die Abfälle vom übrigen Grubengebäude abtrennt. In die Bohrung ist das sogenannte Standrohr einbetoniert worden. Das ist ein massives Stahlrohr, an das später der Preventer angeschraubt wird.

Das Bohrgerät wird im Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7 aufgestellt

26. August 2011: Mit größter Vorsicht haben Asse-Mitarbeiter die Bohranlage an ihren zukünftigen Einsatzort vor Einlagerungskammer 7 gebracht. Ein dieselbetriebener Gabelstapler transportierte das Bohrgerät zunächst in die steil ansteigende Abbaukammer 5. Danach wurde die Anlage von einem kleineren Gabelstapler mit Elektroantrieb aufgenommen und durch die Schleuse an ihren zukünftigen Arbeitsort gebracht.

Der dekontaminierbare Bodenbelag vor Einlagerungskammer 7 ist verlegt – die Messcontainer sind aufgebaut

22. Juli 2011: Der dekontaminierbare Bodenbelag im Bohrbereich vor der Einlagerungskammer 7 auf der 750-m-Sohle ist verlegt. Der Bodenbelag besteht aus Kunststofffliesen, deren Fugen verschweißt sind. Hierdurch entsteht eine glatte und leicht zu reinigende Arbeitsoberfläche. Damit wird sichergestellt, dass eventuell austretende radioaktive Stoffe nicht in den Untergrund dringen können.

Das Verlegen des dekontaminierbaren Bodenbelags vor Einlagerungskammer 7 hat begonnen

06. Juni 2011: Mitarbeiter der Asse-GmbH haben begonnen, den dekontaminierbaren Bodenbelag im Bohrbereich vor der Einlagerungskammer 7 auf der 750-m-Sohle zu verlegen. Damit ist der Startschuss für den Aufbau der Anlagen gegeben. Erst wenn der Bodenbelag komplett verlegt und gutachterlich abgenommen ist, kann der eigentliche Aufbau beginnen.

Die Kalterprobung: Vorbereitungen zur Faktenerhebung

Bevor mit der Faktenerhebung begonnen wurde, testeten Bohrmannschaft und beteiligte Experten bei der sogenannten „Kalterprobung“ in 800 Meter Tiefe die technische Ausrüstung und die Schutzeinrichtungen. Außerdem wurden geophysikalische Messverfahren erprobt, die beim Bohren im Umfeld der Kammern Aufschluss über Hohlräume und den Gebirgszustand liefern sollen. Die Tests auf der 800-m-Sohle begannen im September 2010 und konnten im Sommer 2011 abgeschlossen werden.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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