Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Rückholungsplanung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den gesetzlichen Auftrag die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Dies soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle geschehen, sofern dies radiologisch verantwortbar und bergsicherheitlich möglich ist. Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch eine Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zu erreichen.

Video: Bohrvorgang

Um für die Rückholung mehr über den Zustand der Abfälle und Einlagerungskammern zu erfahren, soll die Einlagerungskammer 7 in 750 Meter Tiefe direkt durch das etwa 20 Meter dicke Verschlussbauwerk angebohrt werden.

Faktenerhebung Quelle: BfS

Video: Faktenerhebung

Um die Rückholung der radioaktiven Abfälle planen zu können, müssen ausreichende Daten über die Atmosphäre und den bergbaulichen Zustand der Einlagerungskammern vorliegen.

Video: Vorbereitung der Probephase

In 750 Meter Tiefe findet bei zwei Einlagerungskammern eine sogenannte Faktenerhebung statt. Hier finden sich radioaktive Abfälle in verschiedenen Einlagerungszuständen. Im Herbst 2010 begannen die Baumaßnahmen für die Bohrung in die Einlagerungskammer 7.

Vorbereitungen für eine Erkundungsbohrung in der Nähe der Schachtanlage Asse II. Quelle: BfS

Video: Schacht 5

Mit dem zusätzlichen Schacht können die Bergleute im Notfall schneller evakuiert werden und mehr Frischluft ist verfügbar. So können mehr Menschen und Maschinen gleichzeitig unter Tage arbeiten. Durch die höhere Förderkapazität des neuen Schachtes kann zudem die Bergung der Abfälle beschleunigt werden.

Video: Asse-Zwischenlager

Werden die Abfälle aus dem Bergwerk geborgen, müssen sie bis zu ihrer Endlagerung sicher zwischengelagert werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz, kurz BfS, ist als Betreiber der Anlage gesetzlich dazu verpflichtet, für diese Zwischenlagerung zu sorgen. Ohne ein genehmigtes und betriebsbereites Zwischenlager kann die Rückholung nicht beginnen.

Video: Studien zur Strahlenbelastung durch ein Asse-Zwischenlager

Gemäß den Anforderungen des Strahlenschutzes und den Verpflichtungen des Betreibers für die Sicherheit des Betriebspersonals ist die Zwischenlagerung der zu bergenden radioaktiven Abfälle nahe der Asse geboten, sofern dort ein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus Studien zu möglichen Strahlenbelastungen, die das BfS vorgelegt hat. Die Studien sind auf Wunsch der Asse-Begleitgruppe erstellt worden.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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