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Rückholungsplanung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den gesetzlichen Auftrag die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Dies soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle geschehen, sofern dies radiologisch verantwortbar und bergsicherheitlich möglich ist. Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch eine Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zu erreichen.