Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Notfallplanung: Dokumentation einer mehrjährigen und offenen Diskussion zur Sicherheit der Asse

Die Schachtanlage Asse ist ein Salzbergwerk, das nach Jahrzehnten der Offenhaltung vor allem mit einem Problem konfrontiert ist: Das Salzgestein ist brüchig und rissig geworden, ein Absaufen der Anlage - einen unkontrollierbaren Wassereinbruch - können Experten nicht ausschließen. Und: Die Fachleute können nicht vorhersagen, wann der Notfall eintritt - auch nicht, ob bis dahin die Rückholung der radioaktiven Abfälle abgeschlossen sein könnte.

Aus diesem Grund hat sich das Bundesamt für Strahlenschutz frühzeitig und parallel zu allen anstehenden Stilllegungsarbeiten um notwendige Sicherheitsmaßnahmen gekümmert, die dazu dienen

  • das Notfallrisiko durch Stabilisierungsarbeiten zu verringern und
  • die Folgen eines Notfalls durch Vorsorge- und Notfallmaßnahmen zu minimieren.

2009: Erste öffentliche Veranstaltung zur Notfallplanung

Michael Hoffmann (BfS) erläuterte interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Notfallplanung des BfS für die Schachtanlage Asse II Info-Veranstaltung zur Notfallplanung am 27.04.2010 in RemlingenMichael Hoffmann (BfS) erläuterte die Notfallplanung des BfS für die Schachtanlage Asse II

Bereits im Jahr 2009, nachdem das BfS zum verantwortlichen Betreiber der Schachtanlage per Gesetz bestimmt wurde, wurde ein erstes Konzept zur Notfallplanung öffentlich vorgestellt. Dass die Notfallplanungen wichtig und notwendig sind, darin stimmten von Anfang an alle Beteiligten überein.

In fachlichen Details der Umsetzung und deren Bewertung gab es immer wieder verschiedene Positionen. Darüber hat das BfS einen offenen, mehrjährigen Austausch mit der Begleitgruppe und dem dazugehörigen Fachgremium, der AGO, sowie mit den beteiligten Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden geführt.

Intensive Diskussion und Sicherheitsansprüche

Die mehrjährige Debatte ist dabei auch vor dem Hintergrund eines Widerspruches zu lesen, der allen Beteiligten im Stilllegungsverfahren immer wieder begegnet: Ein intensiver fachlicher und auch öffentlicher Austausch ist einerseits wichtig, andererseits auch zeitintensiv. Zeit ist jedoch ein Faktor, der im Widerspruch zu einer bestmöglichen, zeitnahen Umsetzung der Notfallplanung steht. Verantwortlich für die Sicherheit ist das BfS als Betreiber der Schachtanlage Asse.

Aufgrund der langen Dauer der Diskussion, die den Überblick erschwert, hat das BfS an dieser Stelle den Austausch der Argumente, Zweifel und Positionen dokumentiert und gebündelt. Alle dazugehörigen Dokumente waren und sind zu diesem Thema im Folgenden einsehbar.

ZeitraumUm was es geht...
August 2009Experten des BfS informieren am 20. August 2009 in Remlingen zum Thema "Notfallplanung".
Februar bis November 2010
  • Das BfS legt am 28. Februar 2010 einen Bericht mit dem Titel "Notfallplanung für das Endlager Asse" vor.
  • Es folgt eine Öffentlichkeitsveranstaltung in Remlingen am 27. April 2010.
  • Die AGO nimmt am 16. September 2010 Stellung. Fazit: Notfallplanung erforderlich, aber Prüfung der Wechselwirkung mit Rückholung notwendig.
  • Das BfS trägt über Notfallplanung und Topfkonzept und dessen Notwendigkeit der Begleitgruppe am 5. November 2010 vor.
Januar 2012Fachworkshop am 18. und 19. Januar 2012 zum Sachstand der Rückholung. Fazit: Notfallvorsorge unbedingt notwendig, um den Weiterbetrieb über die lange Dauer der Rückholung zu gewährleisten.
Februar und März 2012
  • BMU-Erlass vom 7. Februar 2012: Die Bedeutung der Notfallplanung wird hervorgehoben und eine Optimierung angewiesen.
  • BMU-Erlass vom 1. März 2012: "Die Rückholung darf erst umgesetzt werden, wenn die Vorbereitungen zur Notfallplanung abgeschlossen sind."
November 2012Fachworkshop am 20. und 21. November 2012 in Wolfenbüttel zur Notfallplanung: Experten verständigen sich über die Notwendigkeit der Maßnahmen.
Januar bis Juni 2013
  • Die Diskussionen zur Notfallplanung werden intensiviert. Das BfS initiiert einen Fachaustausch zwischen der AGO, Mitgliedern der Begleitgruppe und Experten des BfS.
  • In einem Schreiben am 13. Mai 2013 bestätigt die AGO die Notwendigkeit lokaler Stabilisierungsmaßnahmen, weist aber auf fehlendes Drainagekonzept hin.
  • Am 13. Juni 2013 informiert das BfS das BMU über die Ziele und Hintergründe anstehender Maßnahmen auf der 750-m-Ebene. Es wird ein Konzept zur Lösungsfassung angekündigt.
Juli und August 2013
  • Stellungnahme der Entsorgungs- und die Strahlenschutzkommission vom 11. Juli 2013. Das Notfallkonzept des BfS wird im Wesentlichen gestützt.
  • BMU-Erlass vom 31. Juli 2013: "Diese Umsetzung der Notfallvorsorgemaßnahmen in der Schachtanlage Asse II hat oberste Priorität, insbesondere dann, wenn sie Voraussetzung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle ist…."
  • Am 19. August 2013 bricht die Begleitgruppe den Fachaustausch wegen der bevorstehenden Betonierarbeiten ab. Das BfS nimmt dazu öffentlich Stellung.
  • In einem Schreiben vom 19. August 2013 weist das BfS die Begleitgruppe darauf hin, dass die Entscheidungen in der Betreiberverantwortung in Abstimmung mit dem BMU getroffen wurden.
September 2013
  • In einem Brief vom 5. September 2013 an die Begleitgruppe äußert sich der Präsident des BfS besorgt zum sich verschärfenden Ton der Debatte. Er regt einen Austausch zum Miteinander des Begleitprozesses an.
  • 20. September 2013: Die Asse-GmbH äußert sich in einer Pressemitteilung zu der Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen.
  • 30. September 2013: Bürgerveranstaltung in der INFO ASSE über die geplanten Maßnahmen und den Inhalt der Debatte.
Juli und August 2014
September bis Dezember 2014
  • Auf der Internetseite des BfS werden am 14. September 2014 FAQs zum Thema Notfallplanung/Lösungsfassung veröffentlicht.
  • Das Konzept zur Lösungsfassung wird auf der AGO-Sitzung vom 24. September 2014 diskutiert.
  • Am 17. November 2014 legt die AGO ihre Stellungnahme zum BfS-Konzept vor.
  • Am 20. November 2014 informiert die Asse Begleitgruppe zum Thema in Wolfenbüttel. Eine Teilnahme des BfS war nicht möglich, da die Stellungnahme der AGO erst kurz vor der Veranstaltung vorlag. Das BfS nimmt dazu Stellung.
  • Am 17. Dezember 2014 informiert BfS-Präsident König den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages über Stand und Ziele der Notfallplanung.
Februar bis August 2015
  • Das BfS nimmt am 19. Februar 2015 zu den Kritikpunkten der AGO zum BfS-Konzept zur Lösungsfassung Stellung.
  • Das BfS greift die Anregungen aus der AGO auf und untersucht verschiedene Offenhaltungsvarianten auf der 750-m-Ebene (Machbarkeitsstudie).
  • Zusätzlich zur technischen Studie wird eine Risikoabwägung der Offenhaltung durchgeführt.
Mai 2016
  • Das BfS veröffentlicht die Untersuchung zur Risikoabwägung zusammen mit der Machbarkeitsstudie. Die Studien werden am 6. Mai 2016 per E-Mail der AGO übermittelt.
  • Die Risikoabwägung bildet abschließend die Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Das BfS informiert am 6. Mai 2016 zu seiner Entscheidung im Internet die Öffentlichkeit.
August 2016Das Landesbergamt genehmigt nach erfolgter atomrechtlicher Zustimmung durch die Endlagerüberwachung die aktuell geplanten Stabilisierungsmaßnahmen des BfS.
September und Oktober 2016
  • Die Begleitgruppe fordert am 2. September 2016 ein Moratorium zu den aktuell geplanten Stabilisierungsmaßnahmen.
  • Das BMUB teilt der Begleitgruppe im Schreiben vom 17. Oktober 2016 mit, dass es der Bitte nach einem Moratorium nicht zu folgen vermag.
November 2016Experten-Gespräch zwischen einzelnen AGO-Mitgliedern und BfS unter Teilnahme des Wahlkreisbüros Sigmar Gabriel am 9. November 2016.
Januar 2017Das BfS nimmt zum öffentlichen Fachgespräch "Rückholung der Abfälle aus der Asse" im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Januar 2017 Stellung.
Stand: 13.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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