Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Geolobie Quelle: BfS

Video Salzablagerung allgemein

Die heutigen Salzvorkommen in Nordeuropa entstanden vor ca. 260 Millionen Jahren.

Video Asse-Zwischenlager

Werden die Abfälle aus dem Bergwerk geborgen, müssen sie bis zu ihrer Endlagerung sicher zwischengelagert werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz, kurz BfS, ist als Betreiber der Anlage gesetzlich dazu verpflichtet, für diese Zwischenlagerung zu sorgen. Ohne ein genehmigtes und betriebsbereites Zwischenlager kann die Rückholung nicht beginnen.

Video Das Bergwerk

Die Schachtanlage Asse II ist eines von ehemals drei Bergwerken, die Anfang des 20. Jahrhunderts zur Salzgewinnung angelegt wurden.

Faktenerhebung Quelle: BfS

Video Faktenerhebung

Um die Rückholung der radioaktiven Abfälle planen zu können, müssen ausreichende Daten über die Atmosphäre und den bergbaulichen Zustand der Einlagerungskammern vorliegen.

Video Notfallplanung

Bei der Schachtanlage Asse II kann nicht ausgeschlossen werden, dass der bestehende Zutritt von salzhaltigem Grundwasser so weit zunimmt, dass er nicht mehr beherrschbar ist. Um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Notfalls zu senken und die radiologischen Auswirkungen bei einem möglichen Eintritt zu begrenzen, ergreift das BfS eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen.

Rückholung Quelle: BfS

Video Option Rückholung

Bei einer Rückholung der Abfälle aus dem Bergwerk müssten diese ganz oder teilweise geborgen und nach über Tage transportiert werden. Die Bergung der Abfallbehälter würde überwiegend mannlos, das heißt mit ferngesteuerten Geräten erfolgen.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz