Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kontamination

Flüssigkeiten können beim Kontakt zu den eingelagerten Abfallgebinden radioaktive Stoffe aufnehmen. An mehreren Stellen im Bergwerk ist dies der Fall. Solche belasteten Lösungen müssen separat gefasst und radiologisch beobachtet werden. Sie dürfen nicht mit anderen Flüssigkeiten gemischt werden und müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als radioaktive Abfälle behandelt werden.

Video: Kontamination

Schon seit der Einlagerungszeit ist bekannt, dass sich unter dem Boden der Einlagerungssohle in 750 Metern Tiefe Feuchtigkeit befindet.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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