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Betrieblicher Strahlenschutz
Um eine Gefährdung der Beschäftigten und der Bevölkerung auszuschließen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher werden im Rahmen des betrieblichen Strahlenschutzes z. B. durch das Einrichten von Strahlenschutzbereichen, dosimetrische Überwachung und Kontaminationskontrollen geschützt. Durch die Abluftüberwachung erfolgt die Kontrolle der Ableitung radioaktiver Stoffe in die Umgebung.
Das BfS hat mit dem Antrag auf Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV im Jahre 2009 eine radiologische Sachstandserhebung für die Schachtanlage Asse II durchgeführt und als Genehmigungsunterlage eingereicht, welche die Basis für die radiologischen Sicherheitsanalysen für den Betrieb der Schachtanlage Asse II darstellt.
Ziel der radiologischen Sicherheitsanalysen ist der Nachweis, dass die Ziele des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung zum Schutz von Beschäftigten und der Bevölkerung sowie der Umwelt gewährleistet sind.
Strahlenschutzmaßnahmen
Die Strahlenschutzmaßnahmen umfassen:
- Alle regelmäßig unter Tage beschäftigten Personen sind vorsorglich als strahlenexponierte Personen der Kategorie B eingestuft..
- Die Beschäftigten tragen beim Aufenthalt unter Tage Dosimeter zur Ermittlung der Personendosis.
- Die beruflich strahlenexponierten Personen werden routinemäßig auf einem Ganzkörperzähler zur Kontrolle auf möglicherweise in den Körper aufgenommene radioaktive Stoffe ausgemessen.
- Personen und Gegenstände werden nach dem Einsatz in Strahlenschutzbereichen auf Kontaminationen kontrolliert.
- Alle Besucherinnen und Besucher erhalten ein direkt ablesbares Dosimeter und können so ihre Strahlendosis während der Befahrung selbst kontrollieren. Vor der Ausfahrt werden zusätzlich Kontaminationskontrollen durchgeführt. Hierbei sind bisher keine Kontaminationen an Personen festgestellt worden.
- Regelmäßige Oberflächenkontaminationskontrollen auch außerhalb der Strahlenschutzbereiche. Bei diesen Messungen wurden bisher keine unzulässigen Kontaminationen festgestellt.
- Überwachung der Salzlösungen auch außerhalb der Strahlenschutzbereiche auf natürliche und künstliche Radionuklide. Auch hieraus ergeben sich keine Hinweise darauf, dass durch die Salzlösungen relevante Kontaminationen außerhalb der Strahlenschutzbereiche verursacht wurden.
- Umfangreiche Analysen hinsichtlich der Kontamination von Betriebsabfällen außerhalb der Strahlenschutzbereiche. Diese ergaben ebenfalls keine Hinweise auf unzulässige Kontaminationen.
- Überwachung der Aktivitätskonzentration radioaktiver Stoffe in der Grubenluft. Die Überwachung liefert bisher keine Hinweise, die auf ein Vorhandensein von unzulässigen Kontaminationen schließen lassen.
- Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe im Abluftstrom des Grubengebäudes in die Umgebung (Emissionsüberwachung).
Faktenerhebung: Schutz- und Überwachungsmaßnahmen
Im Rahmen der Faktenerhebung zur Kammeröffnung ist geplant, zunächst an zwei Einlagerungskammern (7/750 und 12/750) Voruntersuchungen durchzuführen. Hierzu werden die Bereiche vor den Kammern hermetisch durch Schleusen und Filter vom restlichen Grubengebäude abgetrennt. In diesen speziellen Arbeitsbereichen (Strahlenschutzbereich) erfolgen gesonderte Schutz- und Überwachungsmaßnahmen. Sie umfassen:
- Überwachung der Aktivitätskonzentration radioaktiver Stoffe in der Grubenluft, insbesondere Überwachung der aerosolgebundenen Aktivität,
- Schutz vor der Inkorporation von radioaktiven Stoffen durch spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen,
- Überwachung der Abluft aus den Arbeitsbereichen vor Austritt in das Grubengebäude und Reduzierung der Aktivitätskonzentration durch geeignete Maßnahmen (z. B. Filtertechnik),
- Kontaminationskontrollen an Personen und Gegenständen nach Einsatz in den Strahlenschutzbereichen zur Verhinderung von Kontaminationsverschleppungen,
- ggf. Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (z. B. fremdbelüftete Anzüge) bei der Durchführung spezieller Arbeiten (z. B. Probenahme von Bohrklein).
Nach der Erfahrung des BfS ist bei konsequenter Umsetzung der genannten Strahlenschutzmaßnahmen eine radiologische Gefährdung der Beschäftigten in der Schachtanlage Asse II und der Bevölkerung auszuschließen.
Stand: 19.10.2015