Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Betrieblicher Strahlenschutz

Um eine Gefährdung der Beschäftigten und der Bevölkerung auszuschließen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher werden im Rahmen des betrieblichen Strahlenschutzes z. B. durch das Einrichten von Strahlenschutzbereichen, dosimetrische Überwachung und Kontaminationskontrollen geschützt. Durch die Abluftüberwachung erfolgt die Kontrolle der Ableitung radioaktiver Stoffe in die Umgebung.

Der Kontrollbereich ist mit einer Kette und Warnschildern mit der Aufschrift Kontrollbereich radioaktiv abgetrennt. KontrollbereichRadioaktive Kontrollbereiche sind ausgewiesen

Das BfS hat mit dem Antrag auf Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV im Jahre 2009 eine radiologische Sachstandserhebung für die Schachtanlage Asse II durchgeführt und als Genehmigungsunterlage eingereicht, welche die Basis für die radiologischen Sicherheitsanalysen für den Betrieb der Schachtanlage Asse II darstellt.

Ziel der radiologischen Sicherheitsanalysen ist der Nachweis, dass die Ziele des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung zum Schutz von Beschäftigten und der Bevölkerung sowie der Umwelt gewährleistet sind.

Strahlenschutzmaßnahmen

Die Strahlenschutzmaßnahmen umfassen:

  • Alle regelmäßig unter Tage beschäftigten Personen sind vorsorglich als strahlenexponierte Personen der Kategorie B eingestuft..
  • Die Beschäftigten tragen beim Aufenthalt unter Tage Dosimeter zur Ermittlung der Personendosis.
  • Die beruflich strahlenexponierten Personen werden routinemäßig auf einem Ganzkörperzähler zur Kontrolle auf möglicherweise in den Körper aufgenommene radioaktive Stoffe ausgemessen.
  • Personen und Gegenstände werden nach dem Einsatz in Strahlenschutzbereichen auf Kontaminationen kontrolliert.
  • Alle Besucherinnen und Besucher erhalten ein direkt ablesbares Dosimeter und können so ihre Strahlendosis während der Befahrung selbst kontrollieren. Vor der Ausfahrt werden zusätzlich Kontaminationskontrollen durchgeführt. Hierbei sind bisher keine Kontaminationen an Personen festgestellt worden.
  • Regelmäßige Oberflächenkontaminationskontrollen auch außerhalb der Strahlenschutzbereiche. Bei diesen Messungen wurden bisher keine unzulässigen Kontaminationen festgestellt.
  • Überwachung der Salzlösungen auch außerhalb der Strahlenschutzbereiche auf natürliche und künstliche Radionuklide. Auch hieraus ergeben sich keine Hinweise darauf, dass durch die Salzlösungen relevante Kontaminationen außerhalb der Strahlenschutzbereiche verursacht wurden.
  • Umfangreiche Analysen hinsichtlich der Kontamination von Betriebsabfällen außerhalb der Strahlenschutzbereiche. Diese ergaben ebenfalls keine Hinweise auf unzulässige Kontaminationen.
  • Überwachung der Aktivitätskonzentration radioaktiver Stoffe in der Grubenluft. Die Überwachung liefert bisher keine Hinweise, die auf ein Vorhandensein von unzulässigen Kontaminationen schließen lassen.
  • Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe im Abluftstrom des Grubengebäudes in die Umgebung (Emissionsüberwachung).

Mitarbeiter bei der Kontaminationskontrolle KontaminationskontrolleKontaminationskontrolle bei der Ausfahrt aus der Schachtanlage

Faktenerhebung: Schutz- und Überwachungsmaßnahmen

Im Rahmen der Faktenerhebung zur Kammeröffnung ist geplant, zunächst an zwei Einlagerungskammern (7/750 und 12/750) Voruntersuchungen durchzuführen. Hierzu werden die Bereiche vor den Kammern hermetisch durch Schleusen und Filter vom restlichen Grubengebäude abgetrennt. In diesen speziellen Arbeitsbereichen (Strahlenschutzbereich) erfolgen gesonderte Schutz- und Überwachungsmaßnahmen. Sie umfassen:

  • Überwachung der Aktivitätskonzentration radioaktiver Stoffe in der Grubenluft, insbesondere Überwachung der aerosolgebundenen Aktivität,
  • Schutz vor der Inkorporation von radioaktiven Stoffen durch spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Überwachung der Abluft aus den Arbeitsbereichen vor Austritt in das Grubengebäude und Reduzierung der Aktivitätskonzentration durch geeignete Maßnahmen (z. B. Filtertechnik),
  • Kontaminationskontrollen an Personen und Gegenständen nach Einsatz in den Strahlenschutzbereichen zur Verhinderung von Kontaminationsverschleppungen,
  • ggf. Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (z. B. fremdbelüftete Anzüge) bei der Durchführung spezieller Arbeiten (z. B. Probenahme von Bohrklein).

Nach der Erfahrung des BfS ist bei konsequenter Umsetzung der genannten Strahlenschutzmaßnahmen eine radiologische Gefährdung der Beschäftigten in der Schachtanlage Asse II und der Bevölkerung auszuschließen.

Stand: 19.10.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz