Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Was wird aus der Asse?

Sicherheit für die kommenden Generationen

Um Gefahren für Mensch und Umwelt heute und auch in ferner Zukunft auszuschließen, bereitet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach den Maßstäben des Atomrechts vor. Auf dem Weg dahin hatte das BfS im ersten Schritt drei verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie sich die Asse sicher stilllegen ließe.

Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich. Die Entscheidung wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem ergebnisoffenen und nachvollziehbaren Verfahren getroffen.

BfS Präsident Wolfram König (rechts) erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (3. v. l) unter Tage die Herausforderungen im Projekt Asse

Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht.

Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich. Das ist das Ergebnis des Optionenvergleichs zur Stilllegung der Asse. 2013 wurde die Rückholung im Atomgesetz festgeschrieben.

Vibrationsfahrzeug im Einsatz

Erkundung des Untergrundes

Mit Hilfe der 3D-Seismik ist es möglich, die Struktur des Untergrundes von der Oberfläche aus zu untersuchen und detailliert räumlich abzubilden. Daher wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) umfangreiche 3D-seismische Messungen im Gebiet der Schachtanlage Asse II durchführen.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

Bohranlage zur Erkundung für den geplanten Bergungsschacht

Stilllegungsplanung

An dieser Stelle berichtet das BfS zum Stand der Planungen zur Rückholung. Das umfasst die Teilprojekte Faktenerhebung, Bau eines Bergungsschachtes und Zwischenlagers, Infrastruktur unter Tage sowie die Rückholungsplanung.

Der Weg zur sicheren Stilllegung der Asse führt nach derzeitigem Wissenstand über die Rückholung. Seit 2013 ist die Bergung der radioaktiven Abfälle zudem gesetzlicher Auftrag.

Auf der Informationstafel am Eingang der Schachtanlage ist ein Lageplan zu sehen.

Das Planfeststellungsverfahren

Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. An dessen Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss muss die konkreten Maßnahmen (und damit auch die gewählte Stilllegungsoption) genehmigen, die für die sichere Stilllegung notwendig sind.

© Bundesamt für Strahlenschutz