Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Fachworkshop zur Beschleunigung der Rückholung

Blick über die Zuschauer auf das Podium der Infoveranstaltung am 25.09.2012 Infoveranstaltung zu den Ergebnissen der Fachtagung am 25.09.2012Öffentliche Veranstaltung zur Asse-Fachtagung am 25.09.2012 in der Wolfenbütteler Lindenhalle

Die Arbeiten zur sicheren Schließung des Endlagers Asse lassen sich beschleunigen. Das ist das Ergebnis des zweitägigen Fachworkshops, zu dem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 24. und 25. September 2012 nach Wolfenbüttel eingeladen hatte. In konstruktiver und lösungsorientierter Atmosphäre erörterten 110 Experten aus dem gesamten Bundesgebiet konkrete Beschleunigungsmöglichkeiten für die Stilllegung der Asse.

Die einzige Möglichkeit, die Asse sicher zu schließen, ist nach derzeitigem Kenntnisstand, die Abfälle aus dem Endlager herauszuholen. Um die Rückholung zu beschleunigen, so ein Fazit der Teilnehmer, sollten der neue Bergungsschacht (Schacht 5) und das Zwischenlager unverzüglich geplant und gebaut werden. Der neue Bergungsschacht ist erforderlich, um die Abfälle sicher aus der Schachtanlage herauszubringen. Zudem könnten dann mehr Beschäftigte unter Tage eingesetzt werden. Das Zwischenlager wird benötigt, um die Abfälle dort bis zur Endlagerung aufzubewahren. Die Ergebnisse des Workshops werden zusammengeführt und der Projektablaufplan bis Ende des ersten Quartals 2013 entsprechend angepasst.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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