Lex Asse

Das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" ist eine Neufassung des §57b des Atomgesetzes. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Rückholung des Atommülls aus der Asse II zu beschleunigen. Die Rückholung wird im neuen Asse-Gesetz als die zu verfolgende Option für die Stilllegung nun auch rechtlich fixiert.

So wird unter anderem neu geregelt, dass für die Rückholung kein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Außerdem erhält das Gesetz die Möglichkeit, von Vorschriften der Strahlenschutzverordnung abzuweichen, wenn der erforderliche Strahlenschutz weiter gewährleistet wird. Auch beim Vergaberecht soll es in Zukunft möglich sein, Aufträge für die Asse II in einem beschleunigten Verfahren zu vergeben.

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Lex Asse