Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Erkundung der Kammerdecke mit weiterer Bohrung fortgesetzt

Um weitere Erkenntnisse für die Rückholungsplanung zu gewinnen, hat die Asse-GmbH Mitte Juli mit der fünften Bohrung an Einlagerungskammer 7 begonnen. Die Bohrung ist Bestandteil der Faktenerhebung und liefert weitere Daten zum Zustand der Kammerdecke: Für die Erkundung untersuchen Fachleute das Bohrloch zum Beispiel mit einer Kamera und führen Radarmessungen durch. Über die Radarmessungen sollen unter anderem Hohlräume im Innern der Kammer aufgespürt und genau verortet werden. So können Experten mit Hilfe weiterer Bohrungen gezielt die Atmosphäre der Kammer analysieren.

Vier abgeschlossene Bohrungen und erste Zwischenergebnisse

Insgesamt hat die Asse-GmbH im Rahmen der Faktenerhebung vier Bohrungen abgeschlossen. Erkundet wurden dabei der Verschluss, das Salz innerhalb der Kammer sowie die Kammerdecke. Erste Zwischenergebnisse liegen bereits vor.

Weiteres Vorgehen der Faktenerhebung

Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des BfS und der Asse-GmbH hat im April 2015 Strategien zur Optimierung des Verfahrens vorgestellt. Mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppe könnten sich grundlegende Änderungen für das bisherige Verfahren ergeben. Das BfS hat die Bundes- und Landesumweltministerien sowie die Asse 2 Begleitgruppe dazu um Stellungnahmen gebeten. Sobald diese vorliegen und geprüft worden sind, kann über das weitere Vorgehen der Faktenerhebung entschieden werden.

Stand: 17.07.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz