Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Kontrolle und Überwachung: Wie Endlager beaufsichtigt werden

Im Juli 2016 hat der Bund die Zuständigkeiten im Bereich der Endlagerung neu organisiert. Verantwortlichkeiten werden klarer abgegrenzt und Aufgaben können effizienter erledigt werden. Die Neuregelung geht zurück auf Vorschläge, die der Präsident des BfS, Wolfram König, mehrfach öffentlich in die Diskussionen eingebracht hatte. Die Endlagerkommission folgte mit ihrer Empfehlung in wesentlichen Punkten diesen Vorschlägen.

Schutz und Sicherheit gewährleisten

Um sicherzustellen, dass bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle die atomrechtlichen Re-gelungen eingehalten werden, gilt seit Juli 2016 in Deutschland folgendes Genehmigungs- und Überwachungssystem:

  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) trägt die politische Gesamtverantwortung im Bereich der Endlagerung. Das Ministerium beaufsichtigt im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie als Gesellschafter zukünftig die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).
  • Das BfE ist die atomrechtliche Aufsichtsbehörde für die Endlager Schacht Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II.
  • Die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden und für weitere Überwachungsaufgaben, etwa die Bergaufsicht, der Projekte Asse, Konrad und Morsleben zuständig. Die Zuständigkeit der Länder endet für das Endlager Konrad mit dessen Inbetriebnahme und beim Endlager Morsleben mit dem Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung und geht dann auf das BfE über.

Durch dieses Genehmigungs- und Überwachungssystem ist zuverlässig und umfassend gewährt, dass die für die Endlagerung geltenden Regelungen eingehalten und überwacht werden.

Aufgaben des BfE als atomrechtliche Aufsichtsbehörde

Das BfE als atomrechtliche Aufsichtsbehörde überwacht ein Endlager für radioaktive Abfälle in allen Phasen. Hierzu gehören die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung des Endlagers. Den rechtlichen Hintergrund für diese Überwachungstätigkeit bilden das Atomgesetz, die Strahlenschutzverordnung, das sonstige Kerntechnische Regelwerk sowie die Planfeststellungsbeschlüsse zur Zulassung von Endlagern.

Existiert wie im Fall der Schachtanlage Asse II noch keine umfassende atomrechtliche Genehmigungslage (wie zum Beispiel ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss), so konzentriert sich die Aufgabe des BfE insbesondere auf die Einhaltung der im Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung festgelegten Bestimmungen. So werden vom BfE beispielsweise Maßnahmen zur Umgebungsüberwachung überprüft oder Freigaben (z. B. für die Verbringung von Salzlösungen) erteilt. Werden verantwortliche Personen nach Atomrecht bestellt, muss die atomrechtliche Aufsichtsbehörde zustimmen. Sie überprüft auch das Endlagerpersonal auf Zuverlässigkeit.

Befugnisse der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde

Um die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II wirksam zu überwachen, hat das BfE entsprechende Befugnisse. Diese sind notwendig, um neben der Routineüberwachung auch besondere Vorkommnisse und Ereignisse wie zum Beispiel Unfälle aufklären und bewerten zu können. Dafür nutzt das BfE folgende in § 19 AtG gesetzlich geregelte Mittel:

  • das Recht, die Anlage jederzeit zu besichtigen und zu prüfen, auch durch von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde hinzugezogene externe Sachverständige,
  • das Recht, hierbei von den verantwortlichen Personen oder dort beschäftigten Personen die erforderlichen Auskünfte zu verlangen,
  • das Recht, die Beseitigung von Zuständen, die nicht den Vorschriften des Atomgesetzes bzw. der Strahlenschutzverordnung oder den Bestimmungen erteilter Genehmigungen entsprechen, anzuweisen,
  • das Recht, Schutzmaßnahmen bis hin zur einstweiligen Betriebseinstellung bei Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter anzuweisen.

Weitere Informationen

Stand: 15.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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