Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Weitere Messwerte und Berichte

Zusätzliche Umgebungsüberwachung

In ihren Jahresberichten stellen die landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West und die Bezirksstelle Braunschweig der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Ergebnisse der zusätzlichen Umgebungsüberwachung im Bereich der Schachtanlage Asse II vor. Die Ergebnisse der zusätzlichen Umgebungsüberwachung bestätigen die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Messprogramme nach REI. Ein Aktivitätsbeitrag der Schachtanlage Asse II ist nicht erkennbar bzw. nachweisbar.

Messwerte der abtransportierten Zutrittswässer

Aus dem Nebengebirge rund um den Salzstock der Asse dringen salzhaltige Zutrittswässer in die Schachtanlage ein. Solange sie in der Grube verbleiben, nehmen sie Tritium aus der Grubenluft auf. Um dies zu vermeiden, werden die Zutrittswässer auf der 658-Meter-Sohle aufgefangen und in höhere Schachtbereiche gepumpt.

Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen in Kissenbrück

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat das Trinkwasser der Gemeinde Kissenbrück von Anfang 2009 bis Ende 2011 auf Wunsch der Gemeinde monatlich auf Radionuklide aus der nahe gelegenen Schachtanlage Asse II überprüft. Den Ergebnissen zufolge enthält das Trinkwasser der Gemeinde Kissenbrück keine Radionuklide aus der Schachtanlage Asse II.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz