Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Notfallplanung und Notfallvorsorge

Die Schachtanlage Asse II unterliegt seit dem 1. Januar 2009 den Regelungen des Atomrechts. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat als verantwortlicher Betreiber den sicheren Betrieb der kerntechnischen Anlage zu gewährleisten, um die Anlage geordnet stilllegen zu können.

Das Kennzeichen für Radioaktivität im Endlager Asse Zusätzliche Kennzeichen für Radioaktivität im Endlager AsseKennzeichnung von Behältern für das Messprogramm zur Dokumentation und Freigabe

Notfallvorsorge nach Bergrecht und Atomrecht

Zum sicheren Betrieb einer Schachtanlage verlangt das Bergrecht die "Vorsorge gegen vorhersehbare größere Ereignisse" (§11 Allgemeine Bergverordnung). Für die Schachtanlage Asse hat das BfS deshalb einen Notfall- und Alarmplan erstellt, der regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert wird.

Darüber hinaus sieht das Atomrecht weitergehende Notfallplanungen in Form einer systematischen Notfallvorsorge vor. Zum sicheren Betrieb einer kerntechnischen Anlage gehört es nach Atomrecht unter anderem, Vorkehrungen zu treffen, die

  • verhindern, dass Ereignisse eintreten, bei denen die Anlage weder weiterbetrieben noch geordnet stillgelegt werden kann,

oder die – wenn dies nicht möglich ist –

  • Auswirkungen solcher Ereignisse verringern.

Hierzu hat das BfS im Sommer 2009 erstmals strategische Überlegungen für eine systematische Notfallvorsorge vorgelegt, die seitdem kontinuierlich weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck wird anhand von Berechnungen eine begleitende fachliche Überprüfung durchgeführt, Experten sprechen von einer "Konsequenzenanalyse".

Stand: 27.02.2017
Graphische Darstellung der Komponenten der Notfallplanung

Ziel der Notfallplanung

Ziel der Notfallplanung ist es, zum einen die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Grundwasser in einer nicht mehr beherrschbaren Menge zutritt, und zum anderen die Auswirkungen zu begrenzen, wenn dieser Fall trotzdem eintreten sollte. Für diese Fälle hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Vorkehrungen zu treffen.

Konsequenzenanalyse und Langzeitsicherheitsnachweis

Die Konsequenzenanalyse ist ein Instrument, mit dem sich Auswirkungen von möglichen Ereignissen oder Prozessen in der Schachtanlage Asse II analysieren und darstellen lassen. Die Ergebnisse dieser Analysen ermöglichen es, Auswirkungen durch mögliche Freisetzungen von radioaktiven und chemotoxischen Stoffen in der Biosphäre zu bewerten. Aussagen zu Schutzzielen wie z.B. zur Arbeitssicherheit, zu Senkungen an der Tagesoberfläche oder zum Grundwasserschutz, sind ebenfalls Gegenstand.

Notizblock

Dokumentation einer mehrjährigen und offenen Diskussion

Bereits im Jahr 2009 stellte das BfS ein erstes Konzept zur Notfallplanung öffentlich vor. Dass die Notfallplanungen wichtig und notwendig sind, darin stimmten von Anfang an alle Beteiligten überein. In fachlichen Details der Umsetzung und deren Bewertung gab es immer wieder verschiedene Positionen. Darüber hat das BfS einen offenen, mehrjährigen Austausch geführt.

Video-Bild zum Bereich vor Einlagerungskammer 12

Stabilisierungsmaßnahmen

Wegen der gebirgsmechanischen Rahmenbedingungen und zur Vorsorge gegen verstärkte Lösungszutritte, die im Extremfall nicht mehr beherrschbar sein könnten, werden auf der Schachtanlage Asse II umfangreiche Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese sind Teil der Notfallplanung und Notfallvorsorge. Zu den Maßnahmen gehören die sogenannte Firstspaltverfüllung sowie das Verfüllen nicht mehr benötigter Hohlräume im Bergwerk mit einem speziellen Beton (Sorelbeton).

An dieser Stelle in 750 Metern Tiefe (2. südliche Richtstrecke nach Westen) werden die schädigenden Kräfte im Bergwerk und die Notwendigkeit der Verfüllung besonders deutlich

Einsichten in aktuelle Arbeiten zur Stabilisierung der Asse

Zur Sicherung der Asse stehen Stabilisierungsmaßnahmen an, unter anderem in 750 Meter Tiefe, in der Nähe der Einlagerungskammern mit den schwachradioaktiven Abfällen. Um einen Eindruck über die Arbeit und die Entwicklungen zu vermitteln, begleitet das BfS die Maßnahmen fotografisch. Eine Bilderauswahl ist hier aufbereitet und erklärt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz