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Aufbau der Bohranlage vor Kammer 7 abgeschlossen
Der Aufbau der Bohranlage für die erste Bohrung durch den Kammerverschluss der Einlagerungskammer 7 auf der 750-Meter-Sohle ist abgeschlossen. Mitarbeiter der Asse-GmbH und externe Fachleute prüfen nun sämtliche Komponenten auf korrekten Ein- und Zusammenbau, bevor die vorgeschriebenen Abnahmen folgen.
Parallel dazu werden die Bohrmannschaften und das Strahlenschutzpersonal geschult: Sie üben alle Arbeitsabläufe bis hin zu kleinsten Details exakt ein und proben insbesondere das Verhalten bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Störfällen, denn gerade dann muss jeder Handgriff sitzen.
Sicherheitseinrichtungen zum Auffangen des Bohrguts
Der Umgang mit einzelnen Komponenten der Bohranlage oder dem Preventer konnte bereits bei der betrieblichen Erprobung der Bohranlage auf der 800-Meter-Sohle erprobt werden. Hierbei wurde mit Bohrungen in einem Bereich, in dem keine radioaktiven Abfälle eingelagert sind, der Umgang mit dem Bohrgerät, den Sicherheitseinrichtungen (Preventeranlage) und den Erkundungsgeräten getestet.
Radioaktive Stoffe könnten zuerst im Bohrkleinbunker auftreten, in dem das beim Bohren anfallende Bohrgut aufgefangen wird. Deshalb ist der Bohrkleinbunker in einem separaten Bereich vom Arbeitsbereich abgetrennt.
Auch die Messcontainer, in denen das Bohrgut später auf Radioaktivität überprüft wird, sind inzwischen vollständig eingerichtet worden und stehen für die Abnahme bereit.
Umsetzung der Auflagen für das Anbohren erfordert zeitlichen Mehrbedarf
In den kommenden Wochen werden nach und nach die Einzelabnahmen zur Erfüllung der Auflagen erfolgen, bevor zum Schluss die Gesamtabnahme stattfinden kann. Mit seiner Genehmigung zur Durchführung des Schritts 1 der Probephase (Faktenerhebung) nach § 9 AtG hatte das Niedersächsische Umweltministerium 32 Auflagen verbunden, die das BfS in 1.400 Arbeitsschritten erfüllt.
Auch wenn alle Anlagen und Überwachungseinrichtungen vor der Einlagerungskammer 7 nun vollständig aufgebaut sind, wird es in diesem Jahr nicht mehr zu einem Anbohren der Einlagerungskammer 7 kommen. Bei der Umsetzung der Auflagen der Genehmigung kommt es zu einem zeitlichen Mehrbedarf.
So ist es beispielsweise derzeit nicht möglich, die in der Genehmigung vorgeschriebene umfängliche Versorgung mit Stickstoff für den Fall eines Brandes in der Einlagerungskammer per LKW sicher zu stellen. Bisher sieht sich kein Unternehmen in der Lage, die vorgegebenen Anforderungen zu erfüllen. Deshalb muss ein zeitaufwändiger Weg eingeschlagen werden, am Bergwerksgelände eine eigene Luftzerlegeanlage zu installieren und zu betreiben. Hierfür sind neue Genehmigungen einzuholen.
Stand: 15.12.2011