Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Aufbau der Bohranlage vor Kammer 7 abgeschlossen

Der Aufbau der Bohranlage für die erste Bohrung durch den Kammerverschluss der Einlagerungskammer 7 auf der 750-Meter-Sohle ist abgeschlossen. Mitarbeiter der Asse-GmbH und externe Fachleute prüfen nun sämtliche Komponenten auf korrekten Ein- und Zusammenbau, bevor die vorgeschriebenen Abnahmen folgen.

Parallel dazu werden die Bohrmannschaften und das Strahlenschutzpersonal geschult: Sie üben alle Arbeitsabläufe bis hin zu kleinsten Details exakt ein und proben insbesondere das Verhalten bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Störfällen, denn gerade dann muss jeder Handgriff sitzen.

Separat abgetrennter Auffangbehälter für das Bohrgut Blick in den BohrkleinbunkerSeparat abgetrennter Auffangbehälter für das Bohrgut

Sicherheitseinrichtungen zum Auffangen des Bohrguts

Der Umgang mit einzelnen Komponenten der Bohranlage oder dem Preventer konnte bereits bei der betrieblichen Erprobung der Bohranlage auf der 800-Meter-Sohle erprobt werden. Hierbei wurde mit Bohrungen in einem Bereich, in dem keine radioaktiven Abfälle eingelagert sind, der Umgang mit dem Bohrgerät, den Sicherheitseinrichtungen (Preventeranlage) und den Erkundungsgeräten getestet.

Radioaktive Stoffe könnten zuerst im Bohrkleinbunker auftreten, in dem das beim Bohren anfallende Bohrgut aufgefangen wird. Deshalb ist der Bohrkleinbunker in einem separaten Bereich vom Arbeitsbereich abgetrennt.

Auch die Messcontainer, in denen das Bohrgut später auf Radioaktivität überprüft wird, sind inzwischen vollständig eingerichtet worden und stehen für die Abnahme bereit.

Umsetzung der Auflagen für das Anbohren erfordert zeitlichen Mehrbedarf

In den kommenden Wochen werden nach und nach die Einzelabnahmen zur Erfüllung der Auflagen erfolgen, bevor zum Schluss die Gesamtabnahme stattfinden kann. Mit seiner Genehmigung zur Durchführung des Schritts 1 der Probephase (Faktenerhebung) nach § 9 AtG hatte das Niedersächsische Umweltministerium 32 Auflagen verbunden, die das BfS in 1.400 Arbeitsschritten erfüllt.

Auch wenn alle Anlagen und Überwachungseinrichtungen vor der Einlagerungskammer 7 nun vollständig aufgebaut sind, wird es in diesem Jahr nicht mehr zu einem Anbohren der Einlagerungskammer 7 kommen. Bei der Umsetzung der Auflagen der Genehmigung kommt es zu einem zeitlichen Mehrbedarf.

So ist es beispielsweise derzeit nicht möglich, die in der Genehmigung vorgeschriebene umfängliche Versorgung mit Stickstoff für den Fall eines Brandes in der Einlagerungskammer per LKW sicher zu stellen. Bisher sieht sich kein Unternehmen in der Lage, die vorgegebenen Anforderungen zu erfüllen. Deshalb muss ein zeitaufwändiger Weg eingeschlagen werden, am Bergwerksgelände eine eigene Luftzerlegeanlage zu installieren und zu betreiben. Hierfür sind neue Genehmigungen einzuholen.

Stand: 15.12.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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