Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Bergwerk

Niemand kann im Moment sagen, wie lange die Schachtanlage Asse II für eine ordnungsgemäße Schließung noch zugänglich ist. Dies bedeutet, dass das BfS so schnell wie möglich entscheiden muss, wie die Anlage am sichersten geschlossen werden kann.

Im Januar 2010 hat das BfS bekanntgegeben, welche Option es in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als beste der drei diskutierten Stilllegungsoptionen (Rückholung, Umlagerung oder Verfüllung) ausgewählt hat. Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen.

Video: Das Bergwerk

Die Schachtanlage Asse II ist eines von ehemals drei Bergwerken, die Anfang des 20. Jahrhunderts zur Salzgewinnung angelegt wurden.

Video: Randbedingungen

In dem mehr als 100 Jahre alten Bergwerk treten seit Jahrzehnten Probleme bei der Stabilität des Grubengebäudes auf.

Video: Befahrung der Schachtanlage Asse II

Der Film nimmt Sie mit auf eine Befahrung der Schachtanlage Asse II. Begleiten Sie eine Besuchergruppe bis in 750 Meter Tiefe und verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von den Herausforderungen vor Ort sowie vom aktuellen Stand der Arbeiten zur Rückholung. Wollen Sie selbst einmal an einer Befahrung teilnehmen, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der INFO ASSE gerne zur Verfügung.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz