Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was ist die Asse?

Die wichtigsten Informationen in Kürze

Schutz und Sicherheit

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist für die Schachtanlage Asse II verantwortlich

Das Gebäudes des Hauptsitzes in Salzgitter Gebäude SZ

Zum 1. Januar 2009 hat die Bundesregierung die Verantwortung für die Schachtanlage Asse II vom Bundesforschungs- auf das Bundesumweltministerium übertragen. Seitdem ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiber der Anlage. Die Asse untersteht den gleichen Regeln, die für Endlager für radioaktive Abfälle in Deutschland gelten. Das BfS hat den gesetzlichen Auftrag, die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern (§ 57 b AtG).

Das BfS stellt sich damit vier entscheidenden Aufgaben:

  1. Die Langzeitsicherheit muss gewährleistet werden: Die Herausforderung dabei ist, die radioaktive Strahlung der Abfälle in der Schachtanlage von der Biosphäre abzuschirmen. Es darf zu keinem Zeitpunkt unkontrolliert Radioaktivität in einem unzulässigen Umfang aus den Abfällen an die Umwelt gelangen.
  2. Die Betriebssicherheit der Schachtanlage Asse II muss durch Stabilisierungs- und Vorsorgemaßnahmen verbessert werden, damit ein sicherer Betrieb bis zur Realisierung der gewählten Stilllegungsoption möglich ist.
  3. Der Strahlenschutz muss gewährleistet sein: Das BfS ergreift alle Mittel, um die Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Beschäftigten so niedrig wie möglich zu halten. Keine Maßnahme bei Arbeiten zur Sicherung oder Stilllegung der Asse darf Menschen vermeidbaren Gefahren aussetzen.
  4. Die Öffentlichkeit wird beteiligt: Bei der Stilllegung der Schachtanlage ist die Öffentlichkeit von Anfang an Partner des BfS. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf Information und Beteiligung im Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung der Schachtanlage.

Um die bestmögliche Lösung für den sicheren Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II zu finden, werden alle wesentlichen Maßnahmen des BfS von Experten erarbeitet bzw. begleitet und mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Die sogenannte Lex Asse (§ 57 b AtG), das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II", ist am 24. April 2013 in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft eine wichtige rechtliche Grundlage für die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Durch vereinfachte Verfahren und die Möglichkeit Arbeiten parallel durchzuführen, ermöglicht die Lex Asse eine Beschleunigung der Arbeiten. Außerdem wird das Recht der Öffentlichkeit auf eine umfassende Information gestärkt.

Stand: 29.07.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz