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Korrespondenz Endlagerüberwachung
Die Diskussion über die Stilllegung der Asse soll nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen geführt werden. Auch die Öffentlichkeit soll aktiv an diesem Prozess teilhaben können.
Auch die Korrespondenz zwischen BfS und Endlagerüberwachung ist für diese Diskussion von Bedeutung. Daher wird an dieser Stelle die gemäß § 57 b Abs. 9 AtG wesentliche Korrespondenz veröffentlicht.
Personenbezogene Daten sind aus Datenschutzgründen geschwärzt.
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Datum | Absender | Empfänger | Betreff | Hinweis |
---|---|---|---|---|
30.11.2016 | Endlagerüberwachung | BfS | Schachtanlage Asse II - Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 035/2016 | keine Hinweise |
17.11.2016 | Endlagerüberwachung | BfS | Zustimmung zur Revision 07 der Prüfanweisung "Wiederkehrende Prüfung von mobilen Ortsdosisleistungsmessgeräten" | keine Hinweise |
31.10.2016 | Endlagerüberwachung | BfS | Erfüllung der Auflage 21 des Genehmigungsbescheides 1/2011 für das Jahr 2015 | keine Hinweise |
31.10.2016 | Endlagerüberwachung | BfS | Zustimmung zur Anwendung der Revision 02 der Unterlage "Arbeitsanweisung Betreten und Verlassen der Einhausung" mit Stand vom 20.04.2016 | keine Hinweise |
13.07.2016 | Endlagerüberwachung | Atomrechtlich verantwortliche Person im BfS | Zustimmung zu einer Gefahrenabwehrmaßnahme - Sonderbetriebsplan Nr. 1/2016 "Erstellung geotechnischer Bauwerke in der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle (SV-750-21, WL-750-55a, SV-750-18)" | keine Hinweise |
Hinweis
Die Auswahl der wesentlichen Unterlagen, welche zur Veröffentlichung gemäß § 57 b Abs. 9 AtG vorgesehen sind, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Das BfS veröffentlicht einen ersten Entwurf der Kriterien, nach denen Unterlagen zur Veröffentlichung auf der Asse-Internetplattform ausgewählt werden sollen. Die Liste der Unterlagen wird sukzessive um weitere wesentliche Unterlagen ergänzt.