Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Was passiert in der Asse?

Arbeiten für einen sicheren Betrieb

Seit dem 1. Januar 2009 betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Schachtanlage Asse II nach den strengen Regeln einer kerntechnischen Anlage. Als zentralen Bestandteil eines sicheren Betriebs hat das BfS erstmals die nach Atomrecht vorgeschriebene Notfallvorsorge für den Fall eines nicht beherrschbaren Lösungszutritts erarbeitet.

Zum Schutz der Beschäftigen hat das BfS Strahlenschutzbereiche definiert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von ihrem Arbeitsbereich unter Tage mit Dosimetern ausgestattet. Mit einem Gesundheitsmonitoring wurde möglichen Erkrankungen ehemaliger und heutiger Beschäftigter nachgegangen. Luft und Wasser der Umgebung werden regelmäßig kontrolliert.

Darüber hinaus hat das BfS weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören die Sicherung der Abfälle, die Stabilisierung des Bergwerkes und das Sammeln und der Abtransport des eindringenden Wassers.

Eine Messsonde wird in die Bohrung eingeführt

Aktuelle Arbeiten der Faktenerhebung

Ein Ergebnis des Optionenvergleichs war, Erkenntnisdefizite auszuräumen, die bei der Rückholungsplanung bestehen. Dies sollte durch eine vertiefende Erhebung von Fakten (Faktenerhebung) erfolgen. An dieser Stelle dokumentiert das BfS den aktuellen Stand der Arbeiten der Faktenerhebung.

Mit der semimobilen Baustoffanlage wird Sorelbeton für die Firstspaltverfüllung hergestellt

Notfallplanung und Notfallvorsorge

Zum sicheren Betrieb einer Schachtanlage verlangt das Bergrecht die "Vorsorge gegen vorhersehbare größere Ereignisse" (§11 Allgemeine Bergverordnung). Darüber hinaus sieht das Atomrecht weitergehende Notfallplanungen in Form einer systematischen Notfallvorsorge vor.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

Der Förderkorb bringt die Bergleute in die Tiefe.

Betrieb der Schachtanlage

Um die Schachtanlage Asse II betreiben zu können, ist für die bergbauliche Sicherheit, den Strahlenschutz und die Instandhaltung aller Anlagenteile unter und über Tage zu sorgen. Dies umfasst auch die Wartung und Pflege der Gebäude über Tage wie zum Beispiel die Instandhaltung von Blitz- und Brandschutz.

Mitarbeiter bei der Kontaminationskontrolle

Strahlenschutz

Nachdem das BfS die Schachtanlage Asse II übernommen hat, hat es erstmalig ein vollständiges, nachprüfbares und qualitätsgesichertes Strahlenschutzregime umgesetzt.

© Bundesamt für Strahlenschutz