Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Optionenvergleich

Niemand kann im Moment sagen, wie lange die Schachtanlage Asse II für eine ordnungsgemäße Schließung noch zugänglich ist. Dies bedeutet, dass das BfS so schnell wie möglich entscheiden muss, wie die Anlage am sichersten geschlossen werden kann.

Im Januar 2010 hat das BfS bekanntgegeben, welche Option es in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als beste der drei diskutierten Stilllegungsoptionen (Rückholung, Umlagerung oder Verfüllung) ausgewählt hat. Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Dieses Ergebnis wird in den nächsten Monaten mit allen Beteiligten diskutiert.

Video: Das Ergebnis des Optionenvergleichs

Das Ergebnis des Optionenvergleichs zeigt, dass nach heutigem Kenntnisstand die Rückholung die beste Stilllegungsoption ist. Trotzdem gibt es Unsicherheiten, die ihre Umsetzung beeinflussen können.

Rückholung Quelle: BfS

Video: Option Rückholung

Bei einer Rückholung der Abfälle aus dem Bergwerk müssten diese ganz oder teilweise geborgen und nach über Tage transportiert werden. Die Bergung der Abfallbehälter würde überwiegend mannlos, das heißt mit ferngesteuerten Geräten erfolgen.

Umlagerung Quelle: BfS

Video: Option Umlagerung

Bei einer Umlagerung der Abfälle müssten diese ganz oder teilweise geborgen und in tiefer gelegene Bereiche des Salzstocks verbracht werden. Mit neuen Schächten müsste das Bergwerk um mehrere hundert Meter in die Tiefe erweitert werden. Neue Einlagerungskammern würden aufgefahren.

Vollverfüllung Quelle: BfS

Video: Option Vollverfüllung

Bei dem Konzept der Vollverfüllung blieben die Abfälle am derzeitigen Ort. Vorhandene Resthohlräume in den Einlagerungskammern würden mit einem Mörtel verfüllt, der die Löslichkeit von radioaktiven Stoffen begrenzt. Nach der Verfüllung würden die Einlagerungskammern mit Barrierebauwerken eingekapselt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz