Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Fachworkshop zum Sachstand der Rueckholung

Auf Einladung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) haben am 18. und 19. Januar 2012 in Braunschweig rund 100 Fachleute über den Sachstand der Rückholung der Abfälle aus der Asse diskutiert. Ziel des Fachworkshops war es, Unsicherheiten in Bezug auf die Rückholung der Asse-Abfälle zu analysieren, Beschleunigungsmöglichkeiten für die Rückholung zu identifizieren und mit allen Beteiligten Möglichkeiten für die konsequente Umsetzung der Beschleunigungsmöglichkeit zu finden.

Die Ergebnisse des Fachworkshops bestätigen die Notwendigkeit, das bisherige Vorgehen und die Verfahren zu beschleunigen. Zur bergbaulichen Situation der Grube wurde festgestellt, dass ein instantanes (plötzliches) Zusammenbrechen des Grubengebäudes und ein Gebirgsschlag nicht möglich sind. Ein Hereinbrechen des Deckgebirges ist auch nicht wahrscheinlich, jedoch lokal möglich und nicht auszuschließen. Das bereits bekannte Risiko des unbeherrschbaren Lösungszutritts, dessen Eintrittszeitpunkt nicht vorhersehbar ist, besteht aber weiterhin. Es bestehen darüber hinaus lokal ernsthafte Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes, die umfangreiche Maßnahmen erforderlich machen.

Es wurden Wege aufgezeigt, wie sowohl in bergbaulicher als auch in rechtlicher Hinsicht erweiterte Handlungsmöglichkeiten verfügbar gemacht werden könnten. Über deren Realisierbarkeit konnte aber kein Konsens erzielt werden.

Ein weiteres Ergebnis des Workshops im Januar 2012 war daher, dass spezielle Fragestellungen auf weiteren Fachworkshops erörtert werden sollten.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz