Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Machbarkeitsstudien

Als Grundlage für den Optionenvergleich für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II wurden Machbarkeitsstudien zu jeder Option (Rückholung, Umlagerung, Vollverfüllung) erstellt.

Machbarkeitsstudie Rückholung

Als Grundlage für den Optionenvergleich für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II haben die Firmen DMT GmbH & Co. KG TÜV NORD Systec GmbH & Co. KG (TÜV NORD) die Studie "Beurteilung der Möglichkeit einer Rückholung der LAW-Abfälle aus der Schachtanlage Asse" verfasst.

Machbarkeitsstudie Umlagerung

Als Grundlage für den Optionenvergleich für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II haben die Firmen ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbH (ERCOSPLAN) und TÜV NORD Systec GmbH & Co. KG (TÜV NORD) die Studie "Beurteilung der Machbarkeit einer Umlagerung aller oder Teile der radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II" verfasst.

Machbarkeitsstudie Vollverfüllung

Als Grundlage für den Optionenvergleich für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II haben die Firmen AF-Colenco AG, Baden (Schweiz), Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, Braunschweig sowie Institut für Gebirgsmechanik (IfG) GmbH, Leipzig, unter Mitarbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die Studie "Beschreibung und Bewertung der Stilllegungsoption Vollverfüllung" verfasst.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz