Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Zwischenergebnisse der Faktenerhebung

Keine Explosionsgefahr - Radioaktivitätswerte stellen Rückholung nicht in Frage

Nach drei abgeschlossenen Bohrungen an der Einlagerungskammer sieben liegen dem Bundesamt für Strahlenschutz unter anderem folgende Erkenntnisse vor: Die Messungen in den Bohrlöchern ergeben zum einen, dass bislang nicht von einer Explosionsgefahr durch entstandene Gase ausgegangen werden muss. Zum anderen stellen die Radioaktivitätswerte sowohl in Kammer sieben als auch in deren Umgebung nach bisherigem Stand die Rückholung nicht in Frage. Auch gelang es, mit Hilfe von Radarmessungen in den Bohrlöchern die genaue Lage des Verschlussbauwerks, der Kammerdecke und Wände zu bestimmen. Aus Sicht des Bundesamtes für Strahlenschutz beansprucht die Faktenerhebung in der bisherigen Form jedoch zu viel Zeit. Aktuell laufen daher Gespräche, die das Ziel haben, das Verfahren grundsätzlich zu überprüfen und nach Möglichkeit zu straffen.

Erkenntnisse für die Planung der Rückholung

Die Ergebnisse der Faktenerhebung sind wichtig für die weitere Rückholungsplanung. Mit der dritten Bohrung zum Beispiel konnten Experten starke Schäden in der Decke der Einlagerungskammer feststellen. Das Wissen wird später darüber entscheiden, mit welchen Maschinen und Techniken die Fässer geborgen werden können. Auch für die Genehmigungsbehörden spielen die Erkenntnisse aus der Faktenerhebung eine wichtige Rolle. Die Bohrungen hatten zum einen das Innere der Einlagerungskammer zum Ziel, zum anderen das Verschlussbauwerk sowie die Kammerdecke.

Faktenerhebung „vom Schreibtisch“ aus

Parallel zu den Untersuchungen direkt an der Einlagerungskammer hat das BfS nach und nach Akten und Fotografien aus den Asse-Archiven auswerten lassen. Auch so konnte das Wissen über Einlagerungsverlauf und -technik konkretisiert werden. Bisherige Annahmen gingen beispielsweise davon aus, dass in Einlagerungskammer sieben zunächst Blechfässer abgekippt, diese mit Salz bedeckt wurden, um darauf wiederum betonummantelte Fässer zu stapeln. Anhand historischer Fotografien ließ sich jedoch nachweisen, dass mit Hilfe von betonummantelten Fässern eine Mauer gebaut wurde und nur hinter der Mauer die Fässer abgekippt und mit Salz bedeckt wurden. Auch diese Details sind wichtig für die weitere Rückholungsplanung.

Stand: 23.10.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz