Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Relevante Rechtsvorschriften

An dieser Stelle finden Sie die für die Stilllegung der Schachtanlage Asse relevanten Rechtsvorschriften. Sofern im Internet verfügbar, wird auf den aktuellen Stand des jeweiligen gesetzlichen Regelwerks verlinkt.

Hinweis: Die hier aufgeführten Rechtsvorschriften sind Grundlage der Genehmigungsbescheide, die im Rahmen des Betriebes und der Stilllegung der Schachtanlage Asse erteilt wurden.

Im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz sind sämtliche aktuell in Deutschland gültigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für die Bereiche nukleare Sicherheit, Endlagerung, Transport radioaktiver Stoffe sowie Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung zu finden.

Übergeordnetes Regelwerk

Verwaltungsvorschriften

Richtlinien

Sicherheitstechnische Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA)

Technische Regeln

Normen

Sonstiges Regelwerk

Aktuell geltendes Regelwerk

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz