Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Arbeitsgruppe stellt Verbesserungsmöglichkeiten für die Bergung der Asse-Abfälle vor

Veränderte Rahmenbedingungen bieten neue Optimierungsmöglichkeiten bei der Faktenerhebung. BfS informiert über Konzeptskizze einer Expertengruppe.

Verfahren bei einmaligen Projekten wie der Asse, die sich über längere Zeiträume erstrecken, sind zwangsläufig Veränderungen unterworfen und müssen immer wieder neu bewertet werden. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, hat daher mit Inkrafttreten der "Lex Asse" den Auftrag erteilt, die Abläufe der Faktenerhebung zu überprüfen. Hintergrund war, dass die bisherigen Erfahrungen bei der Erkundung und den Zeitabläufen der Genehmigungsverfahren gezeigt hatten, dass diese nicht im Einklang stehen mit dem Ziel einer möglichst zügigen Rückholung. Zudem hat sich seit dem Start der Faktenerhebung die Rechtslage verändert: Die 2013 in Kraft getretene "Lex Asse" eröffnet neue rechtliche Möglichkeiten. So sind etwa die notwendigen grundsätzlichen Abwägungen des Strahlenschutzes bereits bei der Erarbeitung der "Lex Asse" erfolgt. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium im Jahr 2010 die damals geltende Rechtslage aufgegriffen und festgelegt, dass vor Beginn der Rückholung eine Faktenerhebung erfolgen soll. Dabei sollten zwei Kammern probeweise erkundet werden, um die Machbarkeit der Rückholung zu überprüfen. Mit Inkrafttreten der "Lex Asse" bedarf es keiner Rechtfertigung mehr in Bezug auf einzelne Maßnahmen oder Stilllegungsvarianten.

Diesen Veränderungen trägt das BfS Rechnung, indem es grundsätzlich die Verfahren überprüft und nach Möglichkeit verbessert. Eine vom BfS-Präsidenten eingesetzte Arbeitsgruppe bestehend aus Fachleuten des BfS und der Asse-GmbH stellt daher aktuell Überlegungen vor, wie sich das Erkundungsprogramm rund um die Einlagerungskammern optimieren lässt, um die Abläufe bei der Rückholung zu verbessern. An dem ersten Gespräch haben sowohl Vertreter des Bundes- und des Landesumweltministerium teilgenommen als auch Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe.

Gesammelte Erfahrungen beeinflussen weitere Planungen

Weitere wichtige Veränderungen ergaben sich in den vergangenen Jahren über die Erfahrungen, die gesammelt wurden. Bei den bisherigen Untersuchungen der Einlagerungskammer 7 hat das BfS wichtige Erkenntnisse zum Zustand der Kammer gewonnen. Es hat sich dabei aber auch gezeigt, dass die Genehmigungsverfahren und Abläufe zu lange dauern. Zudem wissen die Experten, dass sich einzelne Ergebnisse nicht auf andere Kammern übertragen lassen, wie es anfangs geplant war. Ungewissheiten bei den Planungen führen aber zu hohen Genehmigungsauflagen, die wiederum die Abläufe verzögern statt sie zu verbessern. Auch diese Bedingungen sind in die Überlegungen zu einem optimierten Vorgehen der Expertengruppe mit eingeflossen.

Mögliche Veränderungen im Teilprojekt Faktenerhebung

Eine mögliche Variante, die die Experten vorgestellt haben, besteht darin, mit der Bergung der Abfälle aus zwei Kammern vorzugsweise zu beginnen. Es handelt sich um die Kammer 8 auf der 511-Meter-Ebene sowie um Kammer 7 auf der 725-Meter-Ebene. Da bei diesen Kammern umfänglich Daten aus der Vergangenheit vorliegen, wäre bei diesen eine zügigere Planung der Bergung möglich. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden können, hängt davon ab, ob eine Genehmigung für den Transport der Abfälle über den bestehenden Schacht 2 möglich wäre und dies Abfälle nicht erst über den neuen Schacht 5 geborgen werden müssen. Bei dieser Variante, also der vorgezogenen Bergung zweier Kammern, könnten Erfahrungen mit Bergungstechniken gesammelt werden. Die Erkenntnisse wären wertvoll für die weitere Rückholungsplanung der anderen Einlagerungskammern.

Verkürzung der bisher geplanten Arbeitsschritte

Die Expertengruppe empfiehlt des Weiteren, auf die letzten beiden Schritte der Faktenerhebung zu verzichten. Zur bisherigen Planung der Faktenerhebung gehörten:

  • das Erkunden der Kammern
  • probeweises Öffnen der Kammern
  • probeweises Bergen der Abfälle

Die letzten beiden Arbeitsschritte könnten entfallen, da sie in erster Linie auf die Rechtfertigungsprüfung ausgelegt waren.

Daten für eine verbesserte Rückholungsplanung

Ebenfalls empfiehlt die Expertengruppe, parallel zur vorgezogenen Bergung der Kammern 8 und 7, die restlichen 11 Einlagerungskammern zu erkunden, um eine möglichst detaillierte und sichere Rückholungsplanung zu ermöglichen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass zu große Ungewissheiten zu hohen Sicherheitsauflagen führen. Zusätzlich notwendige Maßnahmen, die die Sicherheitsauflagen nach sich ziehen, können die Abläufe der Rückholung verzögern.

Ziel der Arbeitsgruppe sowie des Gesprächs am 15. April ist es, einen Denkanstoß für mögliche Lösungen zu geben. Was davon gemeinsam tragfähig ist, ist in der weiteren Diskussion zu prüfen.

Stand: 28.04.2015

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