Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Stilllegungsplanung

Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Dies ist nach derzeitigem Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich. Seit 2013 ist die Rückholung der radioaktiven Abfälle zudem gesetzlicher Auftrag.

Vor Einlagerungskammer 7: Der Arbeitsbereich in 750 m Tiefe nimmt Gestalt an Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7Vor Einlagerungskammer 7: Der Arbeitsbereich in 750 m Tiefe nimmt Gestalt an

Der Weg zur Rückholung gliedert sich in verschiedene Teilprojekte. Dazu gehören vor allem

  • die Faktenerhebung, um Planungsdaten für die Rückholung zu ermitteln,
  • Planung und Bau einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers,
  • Planung und Errichtung eines zusätzlichen Schachtes (Schacht 5), über den die Abfälle nach über Tage transportiert werden,
  • die Planung der Rückholung: technisches und organisatorisches Gesamtkonzept für die Bergung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern.
Die Bohranlage wird im Arbeitsbereich vor der Einlagerungskammer 7 auf der 750-m-Sohle abgesetzt

Faktenerhebung

Damit die eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden können, müssen für eine sichere Planung Unsicherheiten und Wissenslücken beseitigt werden. Bisherige Erfahrungen bei der Erkundung und den Zeitabläufen der Genehmigungsverfahren haben gezeigt, dass diese nicht im Einklang mit dem Ziel einer möglichst zügigen Rückholung stehen.

Anlagen, die zwingend an der Schachtanlage errichtet werden müssen

Die Notwendigkeit eines Zwischenlagers

Ein Zwischenlager ist Voraussetzung dafür, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse gelingt. Denn solange es kein geeignetes Endlager für die geborgenen Abfälle gibt, muss das Bundesamt für Strahlenschutz den in Spezial-Containern verpackten Müll zwischenlagern. Das BfS kommt nach fachlichen Abwägungen zu dem Schluss, dass vorrangig nach Zwischenlagerstandorten im näheren Umfeld der Schachtanlage gesucht werden soll, die direkt an das Betriebsgelände angebunden werden können.

Bohrung für neuen Schacht 5 gestartet - Bohrer

Schacht 5

Parallel zu den Planungsarbeiten der Rückholung verfolgt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Plan, einen Bergungsschacht (Schacht 5) zu bauen. Für die Rückholung und den Transport der Abfälle nach über Tage ist ein neuer Schacht erforderlich.

Am 5. Juni 2013 startete die erste Erkundungsbohrung für den geplanten neuen Bergungsschacht.

Strecke vor der Einlagerungskammer12 in 750 Meter Tiefe (nördliche Richtstrecke nach Osten)

Rückholungsplanung

Die Rückholungsplanung gehört zu den zentralen und umfassendsten Vorbereitungsarbeiten für die Stilllegung der Schachtanlage Asse. Hier werden die einzelnen Elemente wie zum Beispiel Bergung und Verpackung der Abfälle oder Infrastruktur unter Tage zu einem Gesamtkonzept sowie Ablauf- und Organisationsplan der Rückholung zusammengeführt. Eine Firmengemeinschaft ist im Mai 2015 beauftragt worden, ein Bearbeitungskonzept zu erstellen.

Erprobung von Bergetechnik in einem VersuchsaufbauQuelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Maschinen für die Bergung der Abfälle

Für die Bergung von radioaktiven Abfällen aus einem sanierungsbedürftigen Bergwerk gibt es weltweit weder Erfahrungen noch Vorlagen. Dementsprechend lassen sich auf dem Markt auch nicht die Geräte und Maschinen finden, die speziell auf die Anforderungen der Schachtanlage Asse ausgelegt wären. Das BfS hat erste Recherchen und Studien in Auftrag gegeben, um den genauen Stand und Entwicklungsbedarf zu ermitteln.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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