Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Gesundheitsmonitoring Asse

Umfangreiche Daten zur Strahlenbelastung von 1967 bis 2008 für 700 Beschäftigte ausgewertet

Die abgeschätzte Strahlenbelastung im Endlager Asse ist zu gering, als dass dadurch bei den Beschäftigten nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden könnten. Das ist das Ergebnis des ersten Schrittes des Gesundheitsmonitorings Asse (GM Asse), welches das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 10. Februar 2011 vorgelegt hat. Das BfS hat die Strahlenbelastung der Beschäftigten für den Zeitraum 1967 bis 2008 rückwirkend abgeschätzt. Dazu wurden vorhandene Mess- und Beschäftigungsdaten des früheren Betreibers Helmholtz Zentrum München (HMGU) auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft und mit Daten aus anderen Quellen abgeglichen. Weiterhin wurden stichprobenartig Mitarbeiter befragt.

Aussagefähige Dokumentation der Strahlenbelastung

Damit liegt erstmals eine umfassende, aussagefähige Dokumentation der Strahlenbelastung für alle 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, die von 1967 bis 2008 bei der Schachtanlage Asse II beschäftigt waren. Seit dem Beginn der Einlagerungen radioaktiver Abfälle 1967 gaben die jeweils geltende Strahlenschutzverordnung und die Genehmigungen der zuständigen Landesbehörden die Anforderungen an die Strahlenschutzüberwachung der Beschäftigten und die Dokumentation dieser Daten vor. Das BfS hat alle vorliegenden strahlenschutzrelevanten Daten ausgewertet.

Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu höheren Strahlenbelastungen gekommen ist, die nicht dokumentiert worden sind. Dies kann nur aufgeklärt werden, wenn die Einzelfälle im zweiten Schritt des Gesundheitsmonitorings Asse genauer betrachtet werden. Für die Beschäftigten insgesamt ist die vorhandene Datenbasis jedoch aussagefähig und wissenschaftlich belastbar.

Anfang 2012 wurde auch der zweite Teil des Gesundheitsmonitorings Asse, die individuelle Auswertung der Strahlenbelastung der Beschäftigten des Endlagers Asse, beendet. Für dessen Teilnehmer bestätigt sich das Ergebnis des ersten Teils: Ihre individuelle Strahlenbelastung durch ihre Tätigkeit in der Asse war zu gering, als dass nach dem Stand der Wissenschaft dadurch nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden konnten. Allerdings lässt sich nach wie vor nicht ausschließen, dass es bei denjenigen Beschäftigten, die das Angebot einer individuellen Auswertung nicht genutzt haben, zu höheren, nicht dokumentierten Strahlenbelastungen gekommen ist.

Ziel des Gesundheitsmonitorings

Ziel des Gesundheitsmonitorings war es, die Strahlenbelastung aller 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von 1967 bis 2008 im Endlager Asse beschäftigt waren, umfassend zu dokumentieren. Außerdem ging es darum, die individuelle Strahlenbelastung der Mitarbeiter abzuschätzen und das damit verbundene Risiko einer Krebserkrankung zu bewerten.

Anfang 2009 traten einige ehemalige Beschäftigte der Schachtanlage Asse II, die an Krebs erkrankt waren und die ihre Erkrankung auf ihre Tätigkeit in der Schachtanlage Asse II zurückführen, an die Öffentlichkeit. Weiterhin liegen Anträge ehemaliger Beschäftigter auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufserkrankung bei den Berufsgenossenschaften vor, auch bei der Oberstaatsanwaltschaft Braunschweig wurden Anzeigen gegen den ehemaligen Betreiber erstattet.

Das BfS hat das Gesundheitsmonitoring gestartet, um seiner Verantwortung als neuer Betreiber des Endlagers Asse für die Beschäftigten wahrzunehmen und um den Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung zu tragen. Mit dem Gesundheitsmonitoring wollte das BfS auch den Widersprüchen nachgehen, auf die Mitarbeiter bezüglich ihrer Strahlenbelastung hingewiesen hatten. Die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings können von den Betroffenen in ihren jeweiligen Verfahren verwendet werden.

Erster Schritt des Gesundheitsmonitorings

Zeitlicher Verlauf der durchschnittlichen und maximalen geschätzten jährlichen effektiven Gesamtdosis in Millisievert in der Beschäftigtengruppe des GM Asse Zeitlicher Verlauf der durchschnittlichen und maximalen geschätzten jährlichen effektiven Gesamtdosis in Millisievert in der Beschäftigtengruppe des GM AsseZeitlicher Verlauf der durchschnittlichen und maximalen geschätzten jährlichen effektiven Gesamtdosis in Millisievert in der Beschäftigtengruppe des GM Asse

Im ersten Schritt des Gesundheitsmonitorings hat das BfS für jeden Beschäftigten eine Gesamtdosis ermittelt. Das ist die Strahlendosis, der jeder Beschäftigte im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit auf der Schachtanlage Asse insgesamt ausgesetzt war. Diese Gesamtdosis liegt im Durchschnitt bei 12 Millisievert für einzelne Beschäftigte und im höchsten Fall bei einem Beschäftigten bei 115 Millisievert.

Alle abgeschätzten Dosiswerte liegen für die Gesamtdosis unter dem Grenzwert für die Berufslebensdosis von 400 Millisievert und bei der Betrachtung einzelner Beschäftigungsjahre unter dem Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen von 20 Millisievert im Kalenderjahr. Allerdings ist zu beachten, dass aus grundsätzlichen Annahmen zum Strahlenschutz jede Strahlenbelastung mit einem gewissen Krebsrisiko verbunden ist.

Die für die rund 700 Beschäftigten ermittelte Strahlenbelastung von durchschnittlich 12 und höchstens 115 Millisievert im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit auf der Asse liegt in einem Dosisbereich, der weit niedriger bis etwa gleich hoch ist wie die natürliche Strahlenbelastung im gleichen Zeitraum. Die abgeschätzte Strahlenbelastung im Endlager Asse ist zu gering, als dass dadurch bei den Beschäftigten nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden könnten.

Datenbasis

Für die Zeit der Einlagerung (1967-1978), der Umlagerung (bis 1980) sowie für die Phase danach (1981-2008) wurden alle vorhandenen Messdaten des früheren Betreibers HMGU vom BfS gesichtet, auf Belastbarkeit geprüft und ausgewertet, um die berufliche Strahlenbelastung zu ermitteln. Auch andere zugängliche Quellen hat das BfS genutzt. Insgesamt sind folgende Daten in das Gesundheitsmonitoring eingeflossen:

  • die personenbezogenen Daten der amtlichen und betrieblichen Personendosimetrie („Filmplaketten“),
  • die personenbezogenen Daten der Überwachung einer möglichen Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper (Inkorporationsüberwachung),
  • radiologische Messwerte in der Grube (Ortsdosis und Ortsdosisleistung),
  • radiologische Messwerte der Grubenluft,
  • radiologische Messwerte der Abluft,
  • radiologische Messwerte von Salzlösungen und
  • Aufzeichnungen zu rund 200 Kontaminationen, die der frühere Betreiber HMGU dokumentiert hatte, insbesondere zu Ereignissen im Dezember 1973, im November 1974, im Dezember 1978 und im September 1980.

Insgesamt umfasst das Gesundheitsmonitoring Asse 692 Personen. Darunter sind 433 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen April 1967 und Dezember 2008 bei der Schachtanlage Asse II beschäftigt waren und für die die Möglichkeit einer beruflichen Strahlenbelastung bestand. Vorsorglich wurden auch 188 Beschäftigte berücksichtigt, für die rückwirkend nicht geklärt werden konnte, ob sie jemals unter Tage gearbeitet haben. Zusätzlich wurden 71 Mitarbeiter von Fremdfirmen in das Gesundheitsmonitoring Asse aufgenommen.

Für jeden Beschäftigten hat das BfS die jährliche Dosis und die Gesamtdosis für die gesamte Beschäftigungszeit auf der Schachtanlage Asse II abgeschätzt. Sie wurden als effektive Dosis in der Einheit Millisievert berechnet. In diese Werte sind die äußere Belastung (Strahlung aus der Umgebung oder durch Radionuklide auf der Haut) und die innere Belastung (Strahlung durch Einatmen und Verschlucken) eingeflossen. Wenn Angaben zu Beschäftigungsorten und -zeiten oder Messwerte zur Strahlenbelastung fehlten oder unsicher waren, wurden abdeckende Annahmen verwendet (konservatives Vorgehen), das heißt, es wurden gezielt Überschätzungen der Strahlenbelastungen so vorgenommen, dass nach bester fachlicher Bewertung die wahre Strahlenbelastung sicher erfasst wurde.

Zweiter Schritt des Gesundheitsmonitorings

Die Asse-GmbH, die vom BfS mit der Betriebsführung beauftragt wurde, hat im zweiten Schritt des Gesundheitsmonitorings alle ehemaligen und derzeitigen Beschäftigten angeschrieben und über die Ergebnisse des ersten Schrittes informiert. Allen Beschäftigten wurde in diesem zweiten Schritt das Angebot gemacht, auf Anfrage ihre individuelle Strahlendosis mitgeteilt zu bekommen.

Antragsteller wurden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. So wurden zusätzlich zu den Erkenntnissen aus dem ersten Teil Angaben über den Umgang mit möglicherweise radioaktiv belasteten Laugen, über Beteiligung an Kontaminationsereignissen oder an wissenschaftlichen Versuchen mit radioaktiven Quellen erfragt, um diese Aspekte möglichst realitätsnah für jeden einzelnen Mitarbeiter bewerten zu können. Wenn auch durch die Fragebögen nicht alle Informationslücken geschlossen werden konnten oder Unsicherheiten verblieben, wurden auch hier die Annahmen für die Abschätzung so getroffen, dass eine Unterschätzung der Strahlenbelastung möglichst vermieden wurde.

Von den knapp 700 im Gesundheitsmonitoring berücksichtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machten 33 von dem Angebot Gebrauch, ihre persönliche Strahlenbelastung ermitteln zu lassen. 22 davon füllten den für die Abschätzung notwendigen Fragenbogen aus. Darunter befanden sich auch Personen, die bereits in der Einlagerungsphase in der Asse gearbeitet hatten.

Ergebnisse

Insgesamt bestätigen die Abschätzungen der Strahlenbelastung für einzelne Beschäftigte die Ergebnisse aus dem ersten Teil des Gesundheitsmonitorings Asse. Im zweiten Teil ergaben sich keine Hinweise auf deutlich höhere Belastungen als im ersten Teil. Vielmehr waren die Werte im zweiten Teilschritt in der Mehrzahl niedriger, da nun genauere Angaben über Beschäftigungszeiten, Schichten unter Tage und Tätigkeiten verfügbar waren, sodass sich Unsicherheiten bei der Abschätzung verringern ließen. Lediglich in Einzelfällen lag die Strahlenbelastung höher als im ersten Teil des Gesundheitsmonitorings. Höhere Werte ergaben sich, wenn Beschäftigte zusätzlich zu den Beschäftigungszeiten beim Betreiber der Schachtanlage Asse II Beschäftigungszeiten bei in der Asse tätigen Fremdfirmen angaben, also die Arbeitszeit in der Asse länger war als zuvor bekannt.

Für 80 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des zweiten Teils des Gesundheitsmonitorings Asse liegen die ermittelten Werte für die Berufslebensdosis – also die in ihrem gesamten Arbeitsleben erfahrene Strahlenbelastung – unter zehn mSv und in nur einem Fall knapp über 100 mSv. Alle Werte liegen unter den jeweils geltenden Grenzwerten für beruflich Strahlenexponierte pro Jahr (20 mSv) und das gesamte Berufsleben (400 mSv).

Stand: 27.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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