Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Faktenerhebung

Damit die eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden können, müssen für eine sichere Planung Unsicherheiten und Wissenslücken beseitigt werden. Nur so kann die technische Umsetzung konkret angegangen werden.

Die Bohranlage wird im Arbeitsbereich vor der Einlagerungskammer 7 auf der 750-m-Sohle abgesetzt Bohranlage im Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7Die Bohranlage wird im Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7 abgesetzt

Faktenerhebung: Schaffung einer Datenbasis

Die Faktenerhebung begann 2012 mit den Bohrungen im Umfeld der Einlagerungskammer 7 in 750 Meter Tiefe. Hier sind die ersten Daten ermittelt worden – beispielsweise

  • über den Zustand des umgebenden Salzgesteins und der Stabilität der Einlagerungskammern und
  • über die Atmosphäre in den Kammern (radioaktive Belastung der Luft, explosive Gase).

Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Faktenerhebung war ein Verfahren, welches das Bundesumweltministerium 2010 gemäß der damaligen Rechtslage festgelegt hat. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sollte anhand der Bohrungen klären, ob die Rückholung machbar und gerechtfertigt ist. In der Praxis stellte sich das Verfahren jedoch als sehr aufwändig und zeitintensiv heraus.

Seit 2013 ist die Rückholung gesetzlicher Auftrag. Die Frage, ob die Bergung der Fässer aus Sicherheits- und Strahlenschutzgründen gerechtfertigt ist, muss demnach nicht mehr anhand der Faktenerhebung geklärt werden, denn die notwendigen grundsätzlichen Abwägungen des Strahlenschutzes sind bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes erfolgt.

Strategiepapier zur Evaluierung der Faktenerhebung

Das BfS hat das Verfahren im Zuge der neuen Möglichkeiten, die die Gesetzesänderung ergab, auf den Prüfstand gestellt. Einige der bislang geplanten Schritte wurden dabei grundlegend verändert. Ziel ist es, die Prozesse bis zu Rückholung insgesamt zu verbessern. Dazu entwickelten Fachleute des BfS und der Asse-GmbH ein Strategiepapier mit dem Titel "Evaluierung der Faktenerhebung und der Vorgehensweise zur Rückholung". Für das Verfahren der Faktenerhebung bedeutet dies unter anderem:

  • Die Einlagerungskammern sollen nun nicht mehr probeweise geöffnet und die Abfälle geborgen werden, um die Bergungstechnik zu erproben. Stattdessen soll die Rückholung vorzugsweise an den Einlagerungskammern 8a in 511 Meter Tiefe und 7 in 725 Meter Tiefe beginnen, da dort wesentliche Parameter wie Atmosphäre und Zustand des angrenzenden Gebirges ausreichend bekannt sind.
  • Parallel zur Rückholungsplanung für die restlichen 11 Einlagerungskammern sollen an diesen jeweils nach Bedarf Erkundungsbohrungen durchgeführt werden, um gezielt Defizite in der Datenlage zur Rückholung abzubauen.
Stand: 13.09.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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