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Faktenerhebung
Damit die eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden können, müssen für eine sichere Planung Unsicherheiten und Wissenslücken beseitigt werden. Nur so kann die technische Umsetzung konkret angegangen werden.
Faktenerhebung: Schaffung einer Datenbasis
Die Faktenerhebung begann 2012 mit den Bohrungen im Umfeld der Einlagerungskammer 7 in 750 Meter Tiefe. Hier sind die ersten Daten ermittelt worden – beispielsweise
- über den Zustand des umgebenden Salzgesteins und der Stabilität der Einlagerungskammern und
- über die Atmosphäre in den Kammern (radioaktive Belastung der Luft, explosive Gase).
Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Faktenerhebung war ein Verfahren, welches das Bundesumweltministerium 2010 gemäß der damaligen Rechtslage festgelegt hat. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sollte anhand der Bohrungen klären, ob die Rückholung machbar und gerechtfertigt ist. In der Praxis stellte sich das Verfahren jedoch als sehr aufwändig und zeitintensiv heraus.
Seit 2013 ist die Rückholung gesetzlicher Auftrag. Die Frage, ob die Bergung der Fässer aus Sicherheits- und Strahlenschutzgründen gerechtfertigt ist, muss demnach nicht mehr anhand der Faktenerhebung geklärt werden, denn die notwendigen grundsätzlichen Abwägungen des Strahlenschutzes sind bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes erfolgt.
Strategiepapier zur Evaluierung der Faktenerhebung
Das BfS hat das Verfahren im Zuge der neuen Möglichkeiten, die die Gesetzesänderung ergab, auf den Prüfstand gestellt. Einige der bislang geplanten Schritte wurden dabei grundlegend verändert. Ziel ist es, die Prozesse bis zu Rückholung insgesamt zu verbessern. Dazu entwickelten Fachleute des BfS und der Asse-GmbH ein Strategiepapier mit dem Titel "Evaluierung der Faktenerhebung und der Vorgehensweise zur Rückholung". Für das Verfahren der Faktenerhebung bedeutet dies unter anderem:
- Die Einlagerungskammern sollen nun nicht mehr probeweise geöffnet und die Abfälle geborgen werden, um die Bergungstechnik zu erproben. Stattdessen soll die Rückholung vorzugsweise an den Einlagerungskammern 8a in 511 Meter Tiefe und 7 in 725 Meter Tiefe beginnen, da dort wesentliche Parameter wie Atmosphäre und Zustand des angrenzenden Gebirges ausreichend bekannt sind.
- Parallel zur Rückholungsplanung für die restlichen 11 Einlagerungskammern sollen an diesen jeweils nach Bedarf Erkundungsbohrungen durchgeführt werden, um gezielt Defizite in der Datenlage zur Rückholung abzubauen.
Stand: 13.09.2016