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Gamma-Ortsdosis
Das Messprogramm zur Untersuchung der Gamma-Ortsdosis in der Umgebung der Schachtanlage Asse II geht deutlich über die Anforderungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) hinaus. Nicht nur am Anlagenzaun, sondern auch in der weiteren Umgebung wird die Ortsdosis überwacht. Betreiber und unabhängige Messstelle führen jeweils eigene Untersuchungen durch.
Klicken Sie auf die einzelnen Messpunkte, um aktuelle Messwerte zu erfahren. Ein Klick auf die Schachtanlage Asse II öffnet eine Detailkarte mit den Probeentnahmepunkten rund um die Schachtanlage.
Was ist die Gamma-Ortsdosis?
Der Mensch ist in seiner natürlichen Umgebung ständig einer ionisierenden Strahlung von außen ausgesetzt. Sie setzt sich zusammen aus der Strahlung der überall im Boden vorkommenden natürlichen radioaktiven Stoffe (Radionuklide) wie z. B. Uran, Thorium oder Kalium (K-40) (terrestrische Strahlung) sowie aus einer Strahlung, die ihren Ursprung im Weltraum hat und von der ein gewisser Teil auch die Erdoberfläche erreicht (Höhenstrahlung, kosmische Strahlung). Dieser äußeren Bestrahlung ist der Mensch je nach örtlichen Gegebenheiten in unterschiedlicher Höhe ausgesetzt.
Mithilfe der Messung der Ortsdosis in der Umgebung der Schachtanlage Asse II soll ermittelt werden, in welcher Höhe äußere Strahlung (Gamma-Strahlung) auf den Menschen einwirkt. Die Gamma-Ortsdosis ist die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen an einem bestimmten Ort. Sie wird in der Einheit Sievert (Sv) angegeben. 1 mSv = Millisievert ist der tausendste Teil des Sievert.
Wird die Umgebungsstrahlung als Mittelwert der Gamma-Ortsdosis innerhalb eines kurzen Zeitintervalls gemessen, spricht man von der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL). Die Gamma-Ortsdosisleistung ist die pro Zeiteinheit an einem festen Ort von außen auf den Menschen wirkende Strahlendosis der Gammastrahlung. Sie wird üblicherweise in der Einheit Mikrosievert pro Stunde angegeben (µSv/h).
Messprogramm zur Gamma-Ortdosis
Der Betreiber misst die Gamma-Ortsdosis an
- 10 Messpunkten am Anlagenzaun,
- 12 Messpunkten in zirka 1 Kilometer Entfernung,
- 12 Messpunkten in zirka 2 Kilometer Entfernung,
- 4 Messpunkten an der über Groß Denkte und Wittmar zur Schachtanlage Asse II verlaufenden Bahnlinie (obwohl auf der Bahnlinie keine radioaktiven Stoffe mehr transportiert werden) und
- 2 weiteren Messpunkten südlich der Schachtanlage.
Nach der REI wären in Abhängigkeit von der Größe des Areals nur 10-12 Messpunkte am Anlagenzaun erforderlich.
Nach einer Überarbeitung des Messprogramms untersucht die unabhängige Messstelle seit dem Jahr 2011 die Gamma-Ortsdosis an
- 12 Punkten entlang des Anlagenzauns nahe der Betreibermessorte und
- einem Punkt als Referenz in der Umgebung (Bahnlinie).
In den Jahren zuvor wurde an zehn Punkten entlang des Anlagenzauns und an zwei Punkten in der Umgebung gemessen.
Messung per Thermolumineszenz-Dosimeter
Die Messung der Gamma-Ortsdosis erfolgt mit sogenannten Thermolumineszenz-Dosimetern (TLD), die jeweils über ein halbes Jahr ausgelegt und dann im Labor ausgewertet werden.
Bei diesen Detektoren wird die Thermolumineszenz bestimmter Materialien zur Dosisbestimmung genutzt: Wird derartiges Material ionisierender Strahlung ausgesetzt, sendet es bei anschließender Erwärmung Licht im sichtbaren oder angrenzenden Spektralbereich aus.
Aus der Lichtintensität lässt sich die Gamma-Ortsdosis bestimmen.
Im Thermolumineszenz-Dosimeter befinden sich auf einer 4-Element-Thermolumineszenz-Detektorkarte vier Kristalle (Detektoren), deren Struktur sich unter dem Einfluss von Gammabestrahlung so verändert, dass sie bei Erwärmung leuchten.
Die Kristalle werden jeweils nach der Exposition eingesammelt und im Labor ausgewertet, um so die Umgebungs-Äquivalentdosis in der Einheit H*(10) durch Röntgen- und Gammastrahlung zu messen.
Für die Auswertung werden die Messwerte von 4 Detektoren herangezogen. Die Nachweisgrenze der Dosimeter ist niedriger als von der REI gefordert.
Untersuchungsschwerpunkte
Ziel der Untersuchungen ist die Überwachung der Dosisbeiträge durch Direktstrahlung aus der Schachtanlage Asse II. Nach der Strahlenschutzverordnung darf die Summe
- der Strahlenexpositionen aus der Direktstrahlung und
- der Strahlenexposition aus Ableitungen
für Einzelpersonen der Bevölkerung nicht höher als 1 Millisievert im Kalenderjahr sein.
Übersicht der in der Karte aufgeführten Messstellen
- Messstellen in der weiteren Umgebung der Schachtanlage Asse II
- Messstellen am Zaun der Schachtanlage Asse II
Stand: 27.02.2017