Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Warum entschieden wurde, die radioaktiven Abfälle nicht im Bergwerk zu lassen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich. Dies ist das Ergebnis des Optionenvergleichs zur Stilllegung der Asse. 2013 wurde die Rückholung im Atomgesetz festgeschrieben.

BfS Präsident Wolfram König (rechts) erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (3. v. l) unter Tage die Herausforderungen im Projekt Asse Besuch der UmweltministerinBfS Präsident Wolfram König (rechts) erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (3. v. l) und dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (2.v.l.) unter Tage die Herausforderungen im Projekt Asse

Im Februar 2013 beschloss der Bundestag mit sehr breiter Mehrheit die Bergung der Abfälle. Noch im April desselben Jahres trat die sogenannte "Lex Asse" in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, die Anlage „unverzüglich“ stillzulegen und vor der Stilllegung die Abfälle zu bergen.

Die Rückholung ist kein Selbstzweck

Am Anfang standen wissenschaftliche Untersuchungen zur Stilllegung der Asse, der sogenannte Optionenvergleich. Damit hatte das BfS gleich 2009 begonnen und kam in dessen Verlauf zu dem Ergebnis, dass nur durch die Rückholung langfristig Sicherheit garantiert werden kann.

Entscheidend ist, dass nach der Stilllegung der Anlage die gesetzlichen Schutzziele nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet werden können. Grundlage dafür sind das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die Belastungen durch radioaktive Stoffe für die Bevölkerung und die Beschäftigten zu Gefährdungen führen.

Auf der Informationstafel am Eingang der Schachtanlage ist ein Lageplan zu sehen.

Auf der Suche nach dem richtigen Weg

1967 begann die Einlagerung radioaktiver Abfälle in der Asse. Ein Stilllegungskonzept für die Zeit nach der Einlagerung gab es damals jedoch nicht. Nach heutigem Recht wäre das nicht erlaubt, ist doch ein Stilllegungskonzept mit vorher erfolgter Langzeitsicherheitsanalyse Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung eines Endlagers - und natürlich auch für dessen Stilllegung. Bei der Asse müssen dagegen das notwendige Stilllegungskonzept sowie die Analyse der Langzeitsicherheit nachträglich erarbeitet werden. Die Suche nach der besten Lösung beschäftigt zahlreiche Experten.

Podiumsdiskussion zum Ergebnis des Optionenvergleichs

Was passiert mit den radioaktiven Abfällen?

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im Rahmen eines sogenannten Optionenvergleichs verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie sich die Asse sicher stilllegen lässt.

Drei Optionen der Stilllegung wurden untersucht: Vollverfüllung, Umlagerung und Rückholung. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat das BfS ermittelt, welches Schließungskonzept weiter verfolgt werden soll

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

Blick vom Platz der Republik zum Westportal des ReichstagsgebäudesQuelle: Deutscher Bundestag/Fotograf Axel Hartmann

Lex Asse beschleunigt Stilllegung

Die Lex Asse, das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II", ist am 24. April 2013 in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft eine wichtige rechtliche Grundlage für die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Durch vereinfachte Verfahren und die Möglichkeit, Arbeiten parallel durchzuführen, ermöglicht die Lex Asse eine Beschleunigung der Arbeiten. Außerdem wird das Recht der Öffentlichkeit auf eine umfassende Information gestärkt.

Fachliche Bewertung der Stilllegungsoptionen für die Schachtanlage Asse II

Wieso will das BfS die Abfälle aus der Asse nach Möglichkeit bergen?

Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Schachtanlage Asse II einen dem Atomgesetz standhaltenden Nachweis führen, dass auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich.

© Bundesamt für Strahlenschutz