Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Empfehlungen und Stellungnahmen

Die Öffentlichkeit soll aktiv an der Diskussion über die Stilllegung der Asse teilhaben können. Auch Empfehlungen und Stellungnahmen von Beratergremien wie ESK und SSK sind für diese Diskussion von Bedeutung. Stellungnahmen des BfS sind in dieser Rubrik ebenfalls zu finden.

Personenbezogene Daten sind aus Datenschutzgründen geschwärzt.

DatumVerfasserBetreff
30.03.2017BfS
18.01.2017BfSSchachtanlage Asse II - Abschließende Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO zur Risikoabwägung des BfS für das weitere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle
25.09.2015Arge KR
05.06.2015DMT
15.04.2015BfSVerbesserungsmöglichkeiten für die Bergung der Asse-Abfälle
30.01.2015BGRStellungnahme der BGR zur geplanten 3D-seismischen Messung
30.10.2014DMT
21.07.2014BfS
26.05.2014DMT
26.05.2014DMT
18.09.2013BfS
11.07.2013BfS
10.06.2013BfS
01.03.2013SSK

Krebshäufigkeit in der Samtgemeinde Asse - Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung

Hinweis

Die Auswahl der wesentlichen Unterlagen, welche zur Veröffentlichung gemäß § 57 b Abs. 9 AtG vorgesehen sind, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Das BfS veröffentlicht einen ersten Entwurf der Kriterien, nach denen Unterlagen zur Veröffentlichung auf der Asse-Internetplattform ausgewählt werden sollen. Die Liste der Unterlagen wird sukzessive um weitere wesentliche Unterlagen ergänzt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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