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Strahlenschutz
Nachdem das BfS die Schachtanlage Asse II übernommen hat, hat es erstmalig ein vollständiges, nachprüfbares und qualitätsgesichertes Strahlenschutzregime umgesetzt. Um die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz zu erfüllen, hat das BfS
- eine Strahlenschutzordnung
- neue Strahlenschutzanweisungen und
- neue Betriebsordnungen erstellt.
Die Strahlenschutzordnung legt unter anderem Strahlenschutzbereiche fest und weist "Verdachtsflächen" aus.
Aus Gründen der Betriebssicherheit hat das BfS die letzten noch offenen Einlagerungskammern verschlossen. Damit hat sich auch die Strahlenbelastung durch flüchtige Radionuklide (insbesondere Radon-222) verringert.