Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Strahlenschutz

Mitarbeiter bei der Kontaminationskontrolle KontaminationskontrolleKontaminationskontrolle bei der Ausfahrt aus der Schachtanlage

Nachdem das BfS die Schachtanlage Asse II übernommen hat, hat es erstmalig ein vollständiges, nachprüfbares und qualitätsgesichertes Strahlenschutzregime umgesetzt. Um die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz zu erfüllen, hat das BfS

  • eine Strahlenschutzordnung
  • neue Strahlenschutzanweisungen und
  • neue Betriebsordnungen erstellt.

Die Strahlenschutzordnung legt unter anderem Strahlenschutzbereiche fest und weist "Verdachtsflächen" aus.

Aus Gründen der Betriebssicherheit hat das BfS die letzten noch offenen Einlagerungskammern verschlossen. Damit hat sich auch die Strahlenbelastung durch flüchtige Radionuklide (insbesondere Radon-222) verringert.

Gesundheitsmonitoring Asse

Die abgeschätzte Strahlenbelastung im Endlager Asse ist zu gering, als dass dadurch bei den Beschäftigten nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden könnten. Das ist das Ergebnis des ersten Schrittes des Gesundheitsmonitorings Asse, welches das Bundesamt für Strahlenschutz am 10. Februar 2011 vorgelegt hat. Das BfS hat die Strahlenbelastung der Beschäftigten für den Zeitraum 1967 bis 2008 rückwirkend abgeschätzt. Dazu wurden Daten des früheren Betreibers Helmholtz Zentrum München geprüft.

Betrieblicher Strahlenschutz

Um eine Gefährdung der Beschäftigten und der Bevölkerung auszuschließen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher werden im Rahmen des betrieblichen Strahlenschutzes z. B. durch das Einrichten von Strahlenschutzbereichen, dosimetrische Überwachung und Kontaminationskontrollen geschützt. Durch die Abluftüberwachung erfolgt die Kontrolle der Ableitung radioaktiver Stoffe in die Umgebung.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz