Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Modernisierung der Förderanlage Schacht "Asse 2"

  • Die heute bestehende Förderanlage im Schacht Asse 2 ist für den Betrieb der Schachtanlage unentbehrlich.
  • Schacht 2 ist der zentrale Ein- und Ausgang des Bergwerkes. Ein Betrieb ohne Ausfälle ist daher notwendig.
  • Instandhaltungsmaßnahmen müssen während des laufenden Betriebes Schritt für Schritt umgesetzt werden.

Da Schacht 2 zentraler Ein- und Ausgang des Bergwerkes ist, muss gewährleistet sein, dass dieser bis zur Rückholung ausfallsicher betrieben werden kann. Das BfS hat daher den Zustand bewerten lassen und Maßnahmen zur Instandhaltung aufgelistet. Diese Maßnahmen werden Schritt für Schritt umgesetzt.

Laufender Betrieb von Schacht 2 muss gewährleistet sein

Auch nach Inbetriebnahme des geplanten Bergungsschachtes Asse 5 ist der bestehende Schacht Asse 2 für die Rückholung als zweiter Ausgang (Fluchtweg) sowie für den Frischluftversorgung von wesentlicher Bedeutung. Im Rückholungsbetrieb wird sich die Zahl der Transporte für Personen und Baumaterial, sowie die Menge an Frischluft, die durch den Schacht einzieht, stark erhöhen. Eine entsprechende Ausgestaltung des Schachtes Asse 2 ist in Planung.

Um die aus den Einlagerungskammern der Asse zu bergenden radioaktiven Abfälle sicher transportieren zu können, sollen diese nach derzeitigem Planungsstand unter Tage in spezielle Transportbehälter (Overpacks) verpackt und anschließend nach über Tage befördert werden. Für den Transport ist der neu zu errichtende Schacht (Schacht Asse 5) vorgesehen. Die bestehende Förderanlage im Schacht Asse 2 erfüllt derzeit weder über die technischen noch über die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für einen sicheren Transport der Abfälle.

Mögliche Konsequenzen aus der Neubewertung der Faktenerhebung

Fördergerüst und Schachthalle Schacht Asse 2 Fördergerüst Schacht Asse 2Fördergerüst und Schachthalle Schacht Asse 2

Das BfS hat das Verfahren bis zur Rückholung grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet, um die Abläufe zu optimieren (Evaluierung der Faktenerhebung). Dies könnte dazu führen, dass die Rückholung schon zu einem Zeitpunkt beginnt, an dem der geplante Bergungsschacht Asse 5 noch nicht betriebsbereit ist. Es wurde daher eine Prüfung der technischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Transport von radioaktiven Abfällen über Schacht 2 empfohlen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Schacht Asse 2 aus bergbaulichen und betrieblichen Gründen für Ertüchtigungsmaßnahmen nur maximal 3 – 4 Wochen außer Betrieb gesetzt werden kann. Neben Schacht 2 steht lediglich ein Notschacht (Schacht 4) mit anderthalb Meter Durchmesser zur Verfügung.

Ausblick

Sofern radioaktive Abfälle über Schacht Asse 2 transportiert werden sollten, wären Umbauten erforderlich, die weit über die Instandhaltung für den Offenhaltungsbetrieb und die Ausgestaltung als Transport und Wetterschacht für die Rückholung hinausgehen könnten.

Die Planung für solche Umbauten kann erst beginnen, wenn feststeht, wie und wann die Rückholung nach der Neubewertung beginnen kann. Es muss Klarheit herrschen, ob Schacht Asse 5 zum Zeitpunkt des Rückholungsbeginns bereits zur Verfügung stehen kann oder nicht.

Stand: 27.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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