Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Zweite Erkundungsbohrung gestartet

Mitarbeiter der Asse-GmbH bei der Funktionsprüfung der Bohranlage vor Beginn der zweiten Bohrung Funktionsprüfung der Bohranlage vor Beginn der zweiten BohrungMitarbeiter der Asse-GmbH prüfen die Bohranlage vor Beginn der zweiten Bohrung auf korrekte Funktion

Die Asse-GmbH hat am 30. April die zweite Erkundungsbohrung im Rahmen der Probephase (Faktenerhebung) vor der Einlagerungskammer 7 in 750 Metern Tiefe gestartet. Mit dieser Bohrung sollen weitere Erkenntnisse über den Zustand der Kammer und die darin eingelagerten Abfälle gewonnen werden. So sollen unter anderem eine mögliche Ausbreitung von Radioaktivität, der Zustand der Abfälle in der Kammer, die Stabilität der Kammer und wenn möglich in der Kammer angetroffene Gase untersucht werden.

Orientierung an Erkenntnissen der ersten Bohrung

Nachdem mit der ersten Bohrung der obere Rand der Einlagerungskammer erreicht und der Verlauf der Kammer erfasst wurde, wird die zweite Bohrung flacher angesetzt. Dabei orientieren sich die Planungen wesentlich an Erkenntnissen aus Radarmessungen, die bei der ersten Bohrung gewonnen wurden.

Geplant ist eine Bohrtiefe von etwa 23 Metern. Nach Erreichen dieser Tiefe ist ein umfangreiches Mess- und Sondierungsprogramm vorgesehen. Auch bei dieser Bohrung muss besonders darauf geachtet werden, dass die Abfallfässer nicht angebohrt werden.

Bohrarbeiten werden kontinuierlich überwacht

Die derzeitigen Planungen können während der Arbeiten aktualisiert und angepasst werden, beispielsweise falls größere radioaktive Kontaminationen festgestellt oder im Bohrverlauf die radioaktiven Abfälle angetroffen werden sollten. Die Bohrarbeiten werden daher kontinuierlich überwacht.

Durch regelmäßig genommene Proben wird festgestellt, ob sich radioaktives Material im Gestein oder in unmittelbarer Umgebung befindet. Der Bereich vor der Einlagerungskammer 7 ist für die Dauer der Arbeiten über eine Schleuse vom Rest des Bergwerkes getrennt, so dass selbst bei einem Auftreten von Kontamination Radioaktivität nicht in den Rest des Bergwerkes gelangen kann.

Besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich

Um die notwendigen Umbauarbeiten zur Einrichtung der Anlage auf die zweite Bohrung zu beschleunigen, wurde der vor der Einlagerungskammer 7 eingerichtete Strahlenschutzbereich temporär aufgehoben. Mit Anlaufen der aktuellen Arbeiten gelten dann aber wieder die besonderen Sicherheitsvorkehrungen.

Mehr zur Probephase (Faktenerhebung)

Die Asse-GmbH informiert zu technischen und kaufmännischen Abläufen

Stand: 02.05.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz