Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Historische Dokumente

Hier erhalten Sie Unterlagen, die bis Ende 2008 vom ehemaligen Betreiber der Asse erstellt oder beauftragt wurden. Das BfS stellt sie im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit zur Verfügung.

Unterlagen zur Umgebungsüberwachung 1966 - 2006

Ab 1966 führte der ehemalige Betreiber (Institut für Tieflagerung der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung München mbH, GSF, Rechtsnachfolger Helmholtz Zentrum München) ein Messprogramm zur Umgebungsüberwachung rund um die Asse durch. Im Jahr 1972 kam eine unabhängige Messstelle hinzu, die Wasserproben aus der Umgebung der Asse untersuchte. Ab 1982 wurde das Messprogramm der unabhängigen Messstelle um Luft, Boden und Grasbewuchs sowie landwirtschaftliche Produkte ergänzt.

Unterlagen zum Stilllegungskonzept des HMGU

Die Diskussion über die Stilllegung der Asse soll nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen geführt werden. Auch die Öffentlichkeit soll aktiv an diesem Prozess teilhaben können. An dieser Stelle sollen deswegen Unterlagen des ehemaligen Asse-Betreibers über sein Stilllegungskonzept zugänglich gemacht werden.

Informationen des Helmholtz Zentrums

Bis Ende 2008 hat das Helmholtz Zentrum München (HMGU) die Asse betrieben. Über Ereignisse aus dieser Zeit können Sie sich unter www.asse-archiv.de informieren.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz