Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Dokumente und Unterlagen

Internetplattform zur Veröffentlichung wesentlicher Unterlagen gemäß § 57b Abs. 8 AtG (Lex Asse)

Das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" (Lex Asse), in Kraft getreten am 25. April 2013, sieht in § 57 b Abs. 8 Atomgesetz (AtG) die Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen die Schachtanlage Asse II betreffend vor.

Die Auswahl der wesentlichen Unterlagen, welche zur Veröffentlichung auf der Asse-Internetplattform gemäß § 57 b Abs. 8 AtG vorgesehen sind, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Das BfS veröffentlicht an dieser Stelle einen Entwurf der Kriterien, nach denen die zu veröffentlichenden Unterlagen ausgewählt werden sollen.

Auf der Plattform sind auch wesentliche Unterlagen zu veröffentlichen, die nicht vom BfS stammen, sondern von anderen mit der Asse befassten Institutionen und Behörden erzeugt wurden. Deshalb hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) das NMU, das LBEG und das BMU angeschrieben und gebeten, dem BfS ihre Unterlagen, die nach den gesetzlichen Vorgaben auf der Plattform zu veröffentlichen sind, zur Verfügung zu stellen.

Die auf dieser Plattform veröffentlichten Dokumente und Unterlagen zur Schachtanlage Asse gliedern sich wie folgt:

Genehmigungsunterlagen

Diese Rubrik enthält Genehmigungsunterlagen, die im Rahmen des Betriebes und der Stilllegung der Schachtanlage Asse erstellt wurden:

Schriftverkehr

Diese Rubrik enthält die gemäß § 57 b Abs. 8 wesentliche Korrespondenz zwischen den beteiligten behördlichen Akteuren.

Empfehlungen und Stellungnahmen

Diese Rubrik enthält Empfehlungen und Stellungnahmen von Beratergremien wie ESK und SSK sowie vom BfS.

Studien und Gutachten

Diese Rubrik enthält Studien und Gutachten zur Schachtanlage Asse.

BfS-Fachworkshops

Diese Rubrik enthält Unterlagen zu BfS-Fachworkshops:

Rechtsvorschriften

Diese Rubrik enthält die für die Stilllegung der Schachtanlage Asse relevanten Rechtsvorschriften.

Historische Dokumente

Diese Rubrik enthält Unterlagen, die bis Ende 2008 vom ehemaligen Betreiber der Asse erstellt oder beauftragt wurden.

Messergebnisse und -analysen

Für den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse werden regelmäßig Proben genommen und Messungen durchgeführt. Das umfasst zum einen den Bereich Strahlenschutz als auch den Bereich Standortüberwachung, der in der Hauptsache geologische Fragestellungen behandelt. In dieser Rubrik finden Sie die Berichte zu den einzelnen Bereichen

Weitere Unterlagen

Diese Rubrik enthält weitere wesentliche Unterlagen, die das BfS im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit zur Verfügung stellt.

Die Liste der Unterlagen wird sukzessive um weitere wesentliche Unterlagen ergänzt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz