Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kommentare und Stellungnahmen zur Schachtanlage Asse

Aktuelle Debatten und Ereignisse, die die Schachtanlage Asse betreffen: An dieser Stelle finden Sie BfS-Stellungnahmen sowie Meinungsbeiträge der PressesprecherInnen zu aktuell diskutierten Themen.

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Stellungnahme Sichere Stilllegung nach derzeitigem Stand nur durch Rückholung möglich

Das BfS hat 2009 die Aufgabe übertragen bekommen, die Asse nach den Anforderungen des Atomrechts sicher stillzulegen. Dies ist nach dem derzeitigem Stand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich. Ob diese gelingen kann, wird derzeit in der Probephase ermittelt. An diesem Sachstand hat sich nichts geändert.

Stellungnahme Pumpen alleine keine Lösung

Ziel des BfS ist die sichere Stilllegung der Asse. Diese kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle gewährleistet werden. Gleichzeitig ist das BfS gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen für einen nicht auszuschließenden Notfall – das so genannte Absaufen der Schachtanlage Asse II bei einem auslegungsüberschreitenden Lösungszutritt - zu treffen. Ist der Notfall aber eingetreten, müssen die Auswirkungen für Menschen und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.

Hintergrund Stellungnahme von BfS-Mitarbeitern zur Verfahrensdauer bei der Rückholung der Abfälle aus der Asse

Medien berichteten jüngst über eine Stellungnahme einer Abteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die sich angesichts der bisherigen Verfahrensdauer kritisch zur Rückholung der Abfälle aus der Asse äußert. Welchen Hintergrund hat dieses Papier und was bedeuten diese Darlegungen für die weitere Arbeit des BfS?

Zunächst ist festzuhalten: Es gibt keine Neubewertung oder Neupositionierung des BfS. Die Bundesregierung hat Ende 2008 dem Bundesamt die Betreiberverantwortung übertragen mit dem Ziel, die Asse sicher zu schließen. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt vor Auswirkungen durch die in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle ist auch nach dem aktuellen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der in der Asse eingelagerten Abfälle möglich.

Stellungnahme Zum Artikel "Phantom einer Bombe" der Süddeutschen Zeitung vom 12. Juli 2011 erklärt das BfS:

Der bis zum 31.12.2008 verantwortliche Betreiber der Schachtanlage Asse II, das Helmholtz Zentrum München, hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Einlagerungs-Dokumentation übergeben. Aus dieser geht in der Regel nicht hervor, wo ursprünglich und zu welchem Zweck die Abfälle entstanden sind, die in die Asse bis 1978 eingelagert wurden. Fakt ist, dass in der Asse auch Uran eingelagert wurde. Ob Teile des Materials bei der Entwicklung einer Atombombe angefallen sind, kann das BfS auf Grundlage der vorliegenden Aufzeichnungen nicht beantworten.

Stellungnahme Angaben zum Asse-Inventar

Die Angaben im Schreiben des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) an den 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages über das Asse-Inventar enthalten nicht den aktuellen Kenntnisstand. Die Angaben waren einem Zwischenbericht des TÜV Süd entnommen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte den Asse-Untersuchungssausschuss bereits darauf hingewiesen, dass die Angaben vorläufig sind. Neuere Ergebnisse des TÜV Süd zeigen, dass sie nach unten korrigiert werden müssen.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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