Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Pumpen alleine keine Lösung

Anlässlich des Abschlusses der Unterschriftenkampagne „Pumpen statt Fluten“ der Bürgerinitiativen erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):

Ziel des BfS ist die sichere Stilllegung der Asse. Diese kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle gewährleistet werden. Gleichzeitig ist das BfS gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen für einen nicht auszuschließenden Notfall – das so genannte Absaufen der Schachtanlage Asse II bei einem auslegungsüberschreitenden Lösungszutritt - zu treffen. Ist der Notfall aber eingetreten, müssen die Auswirkungen für Menschen und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.

Vorsorge- und Notfallplanung des BfS

Die Vorsorge- und Notfallplanung, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in den vergangenen Jahren erstellt hat, hat das vorrangige Ziel, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines unbeherrschbaren Wasserzutritts in das Grubengebäude zu reduzieren bzw. im Eintrittsfall die Auswirkungen für Menschen und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Hierzu zählen neben Maßnahmen zur Stabilisierung des Bergwerks, dem Abdichten der Einlagerungskammern, auch die Verbesserung der Speicher- und Pumpkapazitäten bis hin - bei Eintreten des Notfalls - zur Verfüllung der Resthohlräume der Einlagerungskammern und die Gegenflutung des Grubengebäudes mit einer gesättigten Magnesiumchlorid-Lösung.

Die Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen verhindert aber nicht die Rückholung der radioaktiven Abfälle, sie schafft erst die Voraussetzungen für diese. Denn eine der Grundvoraussetzungen für eine Rückholung der radioaktiven Abfälle ist die im Rahmen der Umsetzung der Notfallmaßnahmen eintretende stabilisierende Wirkung auf das Grubengebäude, um eine dauerhafte Zugänglichkeit zu den Abfällen erst zu ermöglichen.

Notfall lässt sich durch mehr oder größere Pumpen nicht auf Dauer beherrschen

Der Notfall bei der Asse, der unbeherrschbare, auslegungsüberschreitende Lösungszutritt, lässt sich allerdings nicht durch mehr oder größere Pumpen auf Dauer beherrschen. Die Gründe dafür sind:

  • Zeitliche Entwicklung des Lösungszutritts

    Kommt es in einem Salzbergwerk zu einem Lösungszutritt, so besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass sich dieser, bis hin zu einem unbeherrschbaren, auslegungsüberschreitenden Zutritt, verstärkt. Alle bisher erlebten Absaufszenarien von Salzbergwerken haben gezeigt, dass sich die Zutrittsrate immer exponentiell entwickelt. Das heißt, er fängt sehr langsam an und kann nach kurzer Zeit bereits mehrere 1.000 Kubikmeter pro Tag betragen. Eine Erhöhung der Pumpleistung spiegelt daher nur einen scheinbaren Sicherheitsgewinn wider, denn der damit erreichte Zeitgewinn für die Betriebssicherheit des Bergwerks ist sehr begrenzt.

    Darüber hinaus sind auch Fragen der Umweltverträglichkeit der Einleitung von mehreren tausend Kubikmeter Zutrittslösung pro Tag in einen Vorfluter bzw. die technische Realisierbarkeit der Entsorgung der chloridhaltigen Zutrittslösungen zu klären.
  • Räumlich begrenztes Grubengebäude

    Bei der Asse handelt es sich um ein räumlich begrenztes und im Wesentlichen verfülltes Bergwerk. Auch ist nicht bekannt, an welchen weiteren Stellen die Zutritte noch erfolgen könnten. Die Pumpleistung und die Menge an fassbaren Lösungen kann daher nicht beliebig ausgebaut und erhöht werden. Die Schwierigkeit bei einem unbeherrschbaren Lösungszutritt wird die Fassung der Lösungen im Bergwerk selbst sein. Insbesondere dann, wenn die Lösung in Bereiche läuft, die heute schon nicht mehr zugänglich sind.

    Das BfS hat die Pumpleistungen bereits auf 500 Kubikmeter pro Tag erhöht. Dies entspricht mehr als dem 40fachen der derzeit zutretenden Lösungsmenge.
  • Zunehmende Zutrittsrate kann die chemische Zusammensetzung der Lösung verändern

    Alle Beispiele aus der Praxis zeigen, dass bei einer dramatischen Erhöhung von Lösungszutritten diese nicht mehr salzgesättigt sind, sondern zunehmend den Charakter von Süßwasser annehmen. Dann würde das Wasser auf dem Weg weiteres Salz lösen. Weitere bzw. größere Öffnungen, durch die Lösung zuttritt, entstehen, Fließwege vergrößern sich , wodurch sich die Zutrittsrate wiederum weiter erhöht. Durch das Auflösen des Salzes werden neue Hohlräume im Bergwerk entstehen, die wiederum die Stabilität des Bergwerks verschlechtern.

    Das grundsätzliche Problem ist also vielmehr, dass ab bestimmten Zutrittsmengen ein dynamischer Prozess in Gang gesetzt wird, der auch mit einer erhöhten Pumpleistung technisch auf Dauer nicht mehr beherrschbar wäre. Würde man in einem solchen Fall die Zutrittslösung nur aus dem Bergwerk pumpen, könnte kein hydraulischer Gegendruck mehr aufgebaut werden und man würde sich das Süßwasser quasi in das Bergwerk „ziehen“ und die Situation damit verschlechtern. Diese beschriebene Veränderung der chemischen Zusammensetzung der Zutrittslösung kann auch bei Zutrittsraten von deutlich weniger als 500 Kubikmetern pro Tag bereits eintreten.
  • Zutrittswasser kann mit radioaktiven Abfällen in Kontakt kommen

    Ebenfalls nicht durch mehr Pumpleistung zu lösen ist die Situation, dass sich der Lösungszutritt in Richtung der Einlagerungskammern verlagert und die Lösung mit den Abfällen in Kontakt kommt. Die aufgefangenen Zutrittswässer müssen dann als radioaktiver Abfall behandelt und entsorgt werden. Kontaminierte Lösungen können nicht in beliebigen Mengen abgepumpt und entsorgt werden. In diesem Fall kann sogar ein Lösungszutritt von weit weniger als 500 Kubikmetern pro Tag dazu führen, dass die Situation nicht mehr beherrscht werden kann.

Notfallplanung: Wenn ein Lösungszutritt nicht mehr beherrschbar ist

Ist ein Lösungszutritt nicht mehr beherrschbar, muss das Bundesamt für Strahlenschutz dafür sorgen, dass die Auswirkungen dieses Ereignisses für Mensch und Umwelt so gering wie möglich bleiben. Deshalb sind im Rahmen der Notfallplanung Vorsorge- und Notfallmaßnahmen entwickelt worden, die mögliche radiologische Auswirkungen bei einem unbeherrschbaren Wasserzutritt minimieren.

Die Vorsorgemaßnahmen, zu denen z. B. Maßnahmen zur Stabilisierung des Bergwerks, der Abdichtung der Einlagerungskammern und die Verbesserung der Speicher- und Pumpkapazitäten zählen, sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Erst nach Umsetzung aller Vorsorgemaßnahmen ist die Asse bestmöglich stabilisiert; und die Einlagerungskammern sind gegenüber Lösungszutritten bestmöglich geschützt.

Notfallmaßnahmen werden dagegen erst im Notfall umgesetzt, d. h., wenn das Bergwerk nicht mehr zu halten ist. Hierzu gehören z. B. die Verfüllung der Resthohlräume der Einlagerungskammern und die Gegenflutung des Grubengebäudes mit einer gesättigten Magnesiumchlorid-Lösung. Bei Verzicht auf die Gegenflutung würde der gesamte Hohlraum durch den Lösungszutritt erfüllt und entsprechende Auf- und Umlöseprozesse auslösen, die wiederum die Mobilität der Radionuklide vergrößern. Diese können nur durch die Einleitung von gesättigter Magnesiumchlorid-Lösung verringert werden. Bei einem Notfall ist durch Pumpen daher kein Sicherheitsgewinn zu erzielen.

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Stand: 10.07.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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