Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zum Artikel "Phantom einer Bombe" der Süddeutschen Zeitung vom 12. Juli 2011 erklärt das BfS:

Der bis zum 31.12.2008 verantwortliche Betreiber der Schachtanlage Asse II, das Helmholtz Zentrum München, hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Einlagerungs-Dokumentation übergeben. Aus dieser geht in der Regel nicht hervor, wo ursprünglich und zu welchem Zweck die Abfälle entstanden sind, die in die Asse bis 1978 eingelagert wurden. Fakt ist, dass in der Asse auch Uran eingelagert wurde. Ob Teile des Materials bei der Entwicklung einer Atombombe angefallen sind, kann das BfS auf Grundlage der vorliegenden Aufzeichnungen nicht beantworten.

Das BfS hat die Betreiberverantwortung für die Asse im Januar 2009 von der Bundesregierung übertragen bekommen. Auch aufgrund der bestehenden Unsicherheiten beim eingelagerten Inventar führt das BfS vor der Rückholung eine sogenannte Probephase durch, bei der unter anderem die Abfälle in zwei repräsentativen Einlagerungskammern genauer untersucht wird. Nach derzeitigem Wissen wurden keine hochradioaktiven Abfälle in die Asse eingelagert.

Dokumentation der angelieferten Abfälle aus der ersten Einlagerungsphase

Die Einlagerungs-Dokumentation, die der frühere Betreiber Helmholtz Zentrum dem BfS übergeben hat, entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an ein Endlager. Insbesondere bei der Dokumentation der ersten Einlagerungsphase 1967 fehlen wichtige Informationen zu Inhalt und ursprünglicher Herkunft der Abfälle.

Beispiel eines Abfall-Begleitscheines Beispiel eines Abfall-BegleitscheinesBeispiel: Abfall-Begleitschein ("Fasskarte") aus dem Jahr 1967

So enthalten die Fasskarten aus dieser Zeit in der Regel zwar allgemeine Informationen über den Inhalt (z.B. "Schrott" oder "Asche") sowie den unmittelbaren Anlieferer (etwa die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, Abteilung Einengung Bau 553). Detailliertere Informationen zum Inhalt der Abfälle wie etwa Nuklidinventar etc. fehlen in der überwiegenden Mehrzahl der Dokumente ebenso wie Informationen über eventuelle Dritte, bei denen die radioaktiven Stoffe ursprünglich verwendet oder produziert wurden. Es wurden auch Abfälle von Dritten an das Forschungszentrum Karlsruhe gebracht und von dort später zur Einlagerung in die Asse transportiert.

Stand: 12.07.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz