Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Angaben zum Asse-Inventar

BfS erwartet keine Auswirkungen auf die Rückholung der Abfälle

Die Angaben im Schreiben des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) an den 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages über das Asse-Inventar enthalten nicht den aktuellen Kenntnisstand. Die Angaben waren einem Zwischenbericht des TÜV Süd entnommen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte den Asse-Untersuchungssausschuss bereits darauf hingewiesen, dass die Angaben vorläufig sind. Neuere Ergebnisse des TÜV Süd zeigen, dass sie nach unten korrigiert werden müssen.

Der TÜV Süd hat dem BfS nach Durchsicht aller Unterlagen empfohlen, die Menge des Plutoniuminventars um 0,757 Kilogramm und des Uran-235-Inventars um 1,352 Kilogramm anzuheben. Das wären etwa 2,7 Prozent bzw. 4,7 Prozent mehr als bisher angenommen. Diese geringfügig höheren Mengen haben keine Auswirkungen auf die Vorbereitung der Rückholung der Abfälle, sagte ein BfS-Sprecher. Bei den Angaben handelt es sich zudem um konservativ abgeschätzte Maximalwerte.

Die Beschäftigten der Asse-GmbH sind darauf vorbereitet, mit den radioaktiven Stoffen umzugehen. Beim Anbohren der Abfallkammern gewährleistet das BfS die Sicherheit.

Das NMU hatte aus dem veralteten Zwischenbericht des TÜV Süd zitiert, nach dem in der Schachtanlage Asse II 3,24 Kilogramm Plutonium und 2,274 Kilogramm Uran mehr lagern könnten als bislang angenommen.

Stand: 20.06.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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