Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kommentare und Stellungnahmen zur Schachtanlage Asse

Aktuelle Debatten und Ereignisse, die die Schachtanlage Asse betreffen: An dieser Stelle finden Sie BfS-Stellungnahmen sowie Meinungsbeiträge der PressesprecherInnen zu aktuell diskutierten Themen.

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Stellungnahme BGR "schließt Bau eines Schachtes am Standort grundsätzlich nicht aus"

Darin erklärt die BGR: „Die geologische Auswertung der BGR zur Erkundungsbohrung für Schacht 5 (Remlingen 15) am Endlagerstandort Asse zeigt, dass diese Bohrung nicht die erwarteten älteren Steinsalzschichten angetroffen hat, sondern jüngere Schichtfolgen aus Steinsalz. Das würde bedeuten, dass die Bohrung den Randbereich der Salzstruktur der Asse angetroffen hat und die Ausdehnung des Salzkörpers geringer ist als erwartet. Dies schließt allerdings den Bau eines Schachtes am Standort grundsätzlich nicht aus."

Stellungnahme Bislang keine Erkenntnisse, nach denen untersuchter Standort zum Bau eines weiteren Schachtes ungeeignet wäre

Im Rahmen regelmäßiger Fachgespräche haben Mitarbeiter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) eine Tischvorlage präsentiert, die den Eindruck eines abschließenden Berichtes erweckt. Darin wird in einem Fazit die Eignung des Ansatzpunktes für den geplanten Bergungsschacht grundsätzlich in Frage gestellt. Unter den Wissenschaftlern, die am Fachgespräch teilgenommen haben, bestand Einvernehmen, dass die Unterlage in ihren Schlussfolgerungen fachlich nicht fundiert ist und deshalb überarbeitet werden muss. Nunmehr ist das Papier an die Öffentlichkeit gelangt. Zur Vermeidung von Missverständnissen informiert das BfS nachfolgend über den aktuellen Sachstand der Arbeiten.

Stellungnahme "Ein 200stel eines Castor-Behälters"

Oberstes Ziel des BfS ist die sichere Stilllegung der Asse. Das kann nach wie vor nur durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse gewährleistet werden. Nur über diesen Weg lassen sich nach derzeitigem Wissensstand die gesetzlichen Schutzziele für Mensch und Umwelt einhalten. Diesem Auftrag und Ziel widerspricht auch nicht die Tatsache und die darauf aufbauende Aussage, dass das radioaktive Inventar der Asse etwa einem 200stel eines Castor-Behälters entspricht. Der Hinweis auf die tatsächliche radiologische Gefahr und eine realitätsnahe Einordnung ist wichtig, um eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion zu fördern.

Stellungnahme BfS plant Informationsveranstaltung zum Thema "Notfallvorsorge" und "Drainage"

Das BfS musste seine Teilnahme an der Informationsveranstaltung der Asse-2-Begleitgruppe zum gleichen Thema absagen, da entscheidende und vereinbarte Voraussetzungen fehlten. Um seiner Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit gerecht zu werden, wird das BfS daher eine gesonderte Veranstaltung organisieren. Leider wird ein solches zweigleisiges Vorgehen weder einem kooperierenden Miteinander gerecht noch den eigentlichen Herausforderungen im Projekt Asse.

Stellungnahme Vom "Spiegel" nichts Neues

Das, was das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner 44. Ausgabe zum Thema Asse veröffentlicht, hat beim näheren Hinsehen nur einen geringen Neuigkeitswert. In seinen Kernaussagen beruft sich das Magazin einseitig auf Stellungnahmen der Bürgerinitiativen, obwohl das Bundesamt für Strahlenschutz ausführlich Anfang September Fragen des Spiegel beantwortet hatte.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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