Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stellungnahme von BfS-Mitarbeitern zur Verfahrensdauer bei der Rückholung der Abfälle aus der Asse

Medien berichteten jüngst über eine Stellungnahme einer Abteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die sich angesichts der bisherigen Verfahrensdauer kritisch zur Rückholung der Abfälle aus der Asse äußert. Welchen Hintergrund hat dieses Papier und was bedeuten diese Darlegungen für die weitere Arbeit des BfS?

Zunächst ist festzuhalten: Es gibt keine Neubewertung oder Neupositionierung des BfS. Die Bundesregierung hat Ende 2008 dem Bundesamt die Betreiberverantwortung übertragen mit dem Ziel, die Asse sicher zu schließen. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt vor Auswirkungen durch die in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle ist auch nach dem aktuellen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der in der Asse eingelagerten Abfälle möglich. Klar ist aber auch: Wenn sich der Zeitbedarf der einzelnen Schritte bei den Verfahren so wie bisher fortsetzt, dann macht der schlechte Zustand des Grubengebäudes diesen Weg der Schließung zunehmend unmöglich. Das BfS hat deshalb im Januar zu einem Expertengespräch eingeladen, mit dem Ziel, Beschleunigungspotentiale zu identifizieren.

Hintergrund zur Entstehung der Stellungnahme

Die Fachleute im BfS haben die Pflicht, der Hausleitung alle für die Sicherheit der Anlage und den bergbaulichen Betrieb relevanten Informationen und Bewertungen vorzutragen. In der Stellungnahme wurden Einschätzungen über die Sicherheit der Grube und die bisherigen Erfahrungen bei den atomrechtlichen Genehmigungsverfahren unter Annahme von worst-case-Szenarien dargelegt. In ihrer Stellungnahme hatten die Verfasser zahlreiche kritische Punkte aufgelistet und zusammenfassend betont, dass unter Beibehaltung der bisherigen langwierigen Verfahrensdauern die Probephase nicht vor 2025 abgeschlossen sein könne. Übertrage man die bisherigen Erfahrungen auf den Gesamtprozess, könne die gesamte Rückholung sogar erst 2040 beendet werden. Unklar sei, ob der Berg dem BfS so viel Zeit für die Rückholung lasse.

Diese Stellungnahme der Mitarbeiter ist eine Grundlage, auf der das BfS und die weiteren Beteiligten eine Bewertung der bergbaulichen Sicherheit und Reserven vornehmen werden. Es stellt keine abschließende Bewertung dar. Bei der Stellungnahme handelt es sich um ein Diskussionspapier und gibt somit nicht die Position des BfS oder eine grundlegende Neubewertung der Gesamtsituation der Asse wieder. Dafür bedarf es unter anderem der Expertise weiterer an der Sanierung der Asse beteiligter Fachleute des BfS, etwa des Strahlenschutzes, die die grundlegende radiologische Bewertung für Bevölkerung, Personal und Umwelt vornehmen. Die kritische Betrachtung der Standsicherheit ist zudem nicht an eine bestimmte Stilllegungsoption gekoppelt. Entsprechende atomrechtliche Genehmigungsverfahren und somit entsprechender Zeitbedarf wären auch für alternative Stilllegungsvarianten, wie etwa der Umlagerung oder Vollverfüllung anzuwenden.

Die Hausleitung hatte das Papier nach Kenntnis der Aufsichtsbehörde, dem Bundesumweltministeriums, weitergeleitet und auf das weitere Verfahren zur Bewertung verwiesen. Für den 18. und 19. Januar hat das BfS beteiligte Experten und Institutionen zu einem Fachworkshop in die Braunschweiger Stadthalle eingeladen. Dabei sollen offene Fragen bezüglich der Rückholung der Abfälle aus der Asse transparent und auf wissenschaftlicher Basis diskutiert werden. Der für die Asse zuständige Fachbereichsleiter des BfS hatte außerdem bereits am 2. Dezember 2011 auf einer Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe über den Sachverhalt referiert.

Stellungnahme wurde von Dritten den Medien übergeben

Das Bundesumweltministerium hat die Stellungnahme am 20.12.2011 im Rahmen einer Sitzung der Entsorgungskommission verteilt. Danach wurde das Diskussionspapier von dritter Seite an verschiedene Medien mit dem Hinweis übergeben, es handele sich um eine fachliche Neubewertung des BfS, nach der die Rückholung der Abfälle aus der Asse nicht mehr möglich sei.

Das sogenannte Memorandum können Sie herunterladen:

In dem Fachworkshop im Januar soll es darum gehen, Unsicherheiten in Bezug auf die Rückholung der Asse-Abfälle zu analysieren, vor allem aber Beschleunigungsmöglichkeiten für die Rückholung zu identifizieren. Allerdings kann eine Rückholung nur gelingen, wenn alle Beteiligten die Beschleunigungsmöglichkeiten mittragen und – wie bei Übertragung der Asse auf das BfS versichert – gemeinsam für die sichere Stilllegung der Asse arbeiten.
Ob die Rückholung der Abfälle möglich ist, wird entscheidend von den Ergebnissen der Faktenerhebung - also die Kenntnis der tatsächlichen Situation in ausgewählten Einlagerungskammern – abhängen.

Stand: 12.01.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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