Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kommentare und Stellungnahmen zur Schachtanlage Asse

Aktuelle Debatten und Ereignisse, die die Schachtanlage Asse betreffen: An dieser Stelle finden Sie BfS-Stellungnahmen sowie Meinungsbeiträge der PressesprecherInnen zu aktuell diskutierten Themen.

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Stellungnahme Zur Meldung "Brennelementekugeln aus Forschungszentrum Jülich vermisst" des "Spiegel" nimmt das BfS wie folgt Stellung:

Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde die Verantwortung für das Endlager Asse 2009 übertragen. Aus den Unterlagen des alten Asse-Betreibers Helmholtzzentrum München (HMGU) geht nicht hervor, dass die jetzt vermissten 2.285 radioaktiven Brennelementekugeln aus dem stillgelegten Versuchsreaktor Jülich in dem Bergwerk Asse lagern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Betreiber der Jülicher Anlage und die Landesaufsicht nicht Auskunft geben können, wo die abgebrannte Kernbrennstoffe verblieben sind.

Hintergrund Zum Artikel "Kissenbrück will eigenständig bleiben"

Im Artikel „Kissenbrück will eigenständig bleiben“ vom 8.7.2010 berichten die Wolfenbütteler Nachrichten über eine mögliche Fusion der Samtgemeinde Asse mit einer anderen Samtgemeinde. In diesem Zusammenhang heißt es außerdem, es gebe Befürchtungen, dass das Trinkwasser der Samtgemeinde Kissenbrück aufgrund der Nähe zum Endlager Asse möglicherweise verseucht sein könnte.

Fachinformation ESK-Stellungnahme in den BfS-Planungen berücksichtigt

Die Stellungnahme der Entsorgungskommission (ESK) zu der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse enthält für das Bundesamt für Strahlenschutz nichts Neues. Die darin aufgeführten Punkte sind bekannt und bereits in die Planungen des BfS eingeflossen. Die offenen Fragen zum Inhalt und Zustand der Abfälle wurden vom BfS längst selbst benannt. Sie sind Gegenstand der jetzt in Angriff genommenen Phase der sogenannten Faktenerhebung, also dem Anbohren und Öffnen von zwei Abfallkammern.

Fachinformation Stellungnahme zum Schreiben der Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE der ESK/SSK

Im Zuge der Begleitung des Prozesses des Optionenvergleiches zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II hatte das BMU die ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE gebeten, ihre Auffassungen zu den Optionen und dem der Begleitgruppe Asse II durch das BfS vorgestellten Schritt 1 des Optionenvergleiches (Machbarkeitsstudien und Charakterisierung der Optionen) schriftlich niederzulegen. Die ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat sich mit den Optionen befasst und ihre Auffassung am 05.01.2010 dem BMU in einem Schreiben übermittelt. Das BfS gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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