Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kurzmeldungen zur Schachtanlage Asse

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Schachtanlage Asse Weitere Laugenzutritte mit Kontamination festgestellt

Bei einem Kontrollgang der Schachtanlage Asse II ist an der tiefsten Stelle des Schachtes 2 in 950 m Tiefe eine Ansammlung von neuen Salzlösungen festgestellt worden. Eine weitere Stelle wurde auf der 925-m-Sohle gefunden. Wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) heute mitteilte, wurden in den Lösungen Werte für Cäsium 137 von 121 Becquerel pro Liter festgestellt und für Tritium von 27 000 Bq/l. Beide Werte liegen unterhalb der Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung.

Stilllegung Bundesamt für Strahlenschutz arbeitet transparent und beteiligt die Öffentlichkeit umfassend

Die vom Asse II Koordinationskreis in seiner Presserklärung geäußerte Kritik an der Arbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wirft kein gutes Licht auf den aktuellen Diskussionstand innerhalb der Bürgerinitiativen, die sich mit der Asse beschäftigen. Ein Sprecher versteigt sich sogar zu der Behauptung, dass das BfS "exakt so weiter arbeitet wie die Gesellschaft für Strahlenschutz". Das BfS hat in einem halben Jahr einen weitreichenden Kenntnisstand über die Anlage hergestellt, mehrere Gefahrenabwehrmaßnahmen auf den Weg gebracht und eine offene Informationspolitik eingeführt.

Schachtanlage Asse Sprengstoff keine Gefahr für Betrieb und Abfälle

Zu der Meldung einiger Medien erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Der Sprengstoff, der noch in der Asse aufbewahrt wird, wird sicher verwahrt. "Von den geringen Mengen an Altbeständen geht selbstverständlich keine Gefahr für Betrieb und Abfälle aus", sagte ein BfS-Sprecher.

Abfälle Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle aus Asse und Genehmigungsvoraussetzungen von Schacht Konrad

Das BfS untersucht derzeit verschiedene Optionen für die Schließung der Asse. Geprüft werden dabei die Verfüllung des Bergwerks mit Salzbeton, die Rückholung aller oder eines Teils der radioaktiven Abfälle sowie die Umlagerung der Abfälle in der Asse. Welche dieser Optionen schlussendlich verfolgt werden wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine Entscheidung darüber soll bis Ende des Jahres fallen.

Schachtanlage Asse Langzeitsicherheit der Asse nicht garantiert – Keine ergebnisoffene Forschung zur Einlagerung schwachradioaktiver Abfälle

In einigen Medienberichten zur gestrigen Befahrung in der Asse kann durch eine verkürzte Darstellung der Eindruck entstehen, es gebe eine Gefahr für die Bevölkerung der Region oder die Beschäftigten auf der Schachtanlage. Das BfS weist darauf hin, dass nach derzeitigem Wissensstand keine akute Gefahr besteht.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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