Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle aus Asse und Genehmigungsvoraussetzungen von Schacht Konrad

Das BfS untersucht derzeit verschiedene Optionen für die Schließung der Asse. Geprüft werden dabei die Verfüllung des Bergwerks mit Salzbeton, die Rückholung aller oder eines Teils der radioaktiven Abfälle sowie die Umlagerung der Abfälle in der Asse. Welche dieser Optionen schlussendlich verfolgt werden wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine Entscheidung darüber soll bis Ende des Jahres fallen.

Die Rückholung der Abfälle kann sich als technisch machbar erweisen, bedeutet aber einen hohen Zeitaufwand und eine zusätzliche Strahlenbelastung, deren mögliche Höhe noch zu ermitteln ist Die Frage der Rückholung ist nicht gekoppelt an Genehmigungsvoraussetzungen für Schacht Konrad.

Bei einer Rückholung käme als genehmigtes Endlager der Schacht Konrad in Salzgitter in Betracht. Die schwach- und mittelaktiven Abfälle der Asse sind grundsätzlich für eine Einlagerung in Schacht Konrad geeignet. Sie müssten vor einer Einlagerung auf ihr Inventar überprüft, bestimmt und neu konditioniert werden. Für die Einlagerung der Asse-Abfälle müssten die Genehmigungsvoraussetzungen von Schacht Konrad überarbeitet werden, da die für Konrad zugelassenen Abfallmengen sowie das zulässige radioaktive Inventar begrenzt sind. Diese Anpassungen sind grundsätzlich möglich. Ursprünglich wurde Konrad für 650.000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle beantragt. Aufgrund der niedrigeren erwarteten Abfallmengen (ohne das heutige Inventar der Asse) wurde die genehmigte Menge auf 303.000 Kubikmeter reduziert.

Diese genehmigungsrechtlichen Randbedingungen für Schacht Konrad sind keine neue Erkenntnis und auch kein fachliches Argument, das gegen die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse spricht.

Stand: 17.06.2009

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