Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Notfallplanung für das Endlager Asse

Mit dem vorliegenden Bericht werden die Arbeiten des BfS zum Thema "Notfallplanung" in ihren rechtlichen und betrieblichen Kontext eingeordnet und die bisher durchgeführten Arbeitsschritte dargestellt. Die Systematik der Notfallplanung wird dargestellt und erläutert. Die Abgrenzung verschiedener Aspekte der Notfallplanung wird vorgenommen, und es wird dargestellt, welche weiteren Arbeitsschritte erforderlich sind.

Die hier erläuterte Notfallplanung ist auf den derzeitigen Offenhaltungs- und Sicherungsbetrieb ausgerichtet. Die Notfallplanung ist im Zuge der Stilllegung entsprechend den sich dann ergebenden Anforderungen und Randbedingungen fortzuschreiben.

Notfallplanung für das Endlager Asse

Stand: 28.02.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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