Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Beton und/oder Drainage?

Hintergründe und Fakten zur aktuellen Debatte um Stabilisierungsmaßnahmen und Drainagekonzepte

Die Grubenhohlräume der Asse II zubetonieren und fluten – darin bestand im Grundsatz das Stilllegungskonzept des früheren Betreibers, dem Helmholtz-Zentrum München (HMGU). Aus fachlicher und atomrechtlicher Sicht ist dieses Konzept heute keine Lösung, um die erforderliche Sicherheit für Mensch und Umwelt nachweisen zu können. Sie soll durch die Rückholung der Abfälle gewährleistet werden. Dieser Weg ist im so genannten Asse-Gesetz (Paragraf 57 b, Atomgesetz) festgeschrieben.

Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Sicherheit der Bergleute über den gesamten Zeitraum gewährleistet werden kann. Die Standsicherheit der Grube ist nach Einschätzung aller Fachleute nur zu erreichen, wenn möglichst vollständig große Hohlräume, in denen keine Abfälle lagern, mit Salzbeton verfüllt werden. Dass diese Maßnahmen dennoch immer wieder Skepsis und Misstrauen erwecken, auch in den aktuellen Debatten um Drainagekonzepte, ist angesichts der Vergangenheit verständlich.

Aus diesem Anlass beantwortet das BfS grundsätzliche Fragen zu diesem Thema.

Entspricht es der Tatsache, dass jüngst Zugänge zu Abfallkammern zubetoniert wurden, weitere folgen sollen und sich somit anschließend unkontrolliert Salzwasser (Laugen) in den Kammern aufstauen könnte?

Nein.

Alle Zugänge zu den Abfallkammern sind bereits vor Jahrzehnten mit bis zu 20 Meter dicken Verschlussbauwerken vom Grubengebäude abgeschottet worden. Keiner kann deshalb sagen, wie es in den insgesamt 13 mit radioaktiven Abfällen befüllten Kammern genau aussieht. Um bessere Kenntnis über den Zustand der Abfälle und der Kammern zu erhalten, wird derzeit ein Bohrprogramm an zwei Abfallkammern durchgeführt ("Faktenerhebung").

Warum verfüllt das BfS Hohlräume in der Nähe der Einlagerungskammern, obwohl der radioaktive Abfall doch herausgeholt werden muss?

Die Hohlräume in der Nähe der Einlagerungskammern sind mittlerweile bis zu 100 Jahre alt. Jahrzehntelang wurde das Bergwerk praktisch sich selbst überlassen. Als das BfS vor fünf Jahren die Verantwortung für die Schachtanlage vom Helmholtz-Zentrum (früher GSF) übernommen hatte, befand sich diese bereits in einem sehr schlechten Zustand. Schritt für Schritt holt das BfS das nach, was eigentlich vor langer Zeit hätte passieren müssen: Mit vielen Tausend Kubikmetern Salzbeton wird nicht benötigter Hohlraum verschlossen, um die Grube zu stabilisieren.

Ein Bereich, der durch den Gebirgsdruck besonders betroffen ist, ist die Ebene in 750 Meter Tiefe, einer der ältesten Abschnitte der Schachtanlage. Dort, wo sich die meisten Einlagerungskammern befinden, muss dringend stabilisiert werden, um die Arbeitssicherheit zu erhalten. Durch die Stabilisierung reduziert sich auch das Risiko, dass das Bergwerk absäuft. Zusätzlich können durch die Bauwerke mögliche Schäden und Gefahren für Mensch und Umwelt verringert werden, falls es zu einem nicht mehr beherrschbaren Wasserzutritt kommen sollte.

Blockiert das Zubetonieren von Hohlräumen nicht die Rückholung?

Die Maßnahmen behindern die Rückholung nicht. Die seit langem verschlossenen Zugänge zu den Kammern müssen nicht zwangsläufig an gleicher Stelle für das Bergen der Abfälle wieder geöffnet werden. Zugänge zu den Kammern lassen sich auch an anderer Stelle herstellen. Es kann sogar erforderlich sein, die zum Teil kontaminierten und nicht mehr stabilen alten Einlagerungsstrecken zu meiden. Aber auch zubetonierte Bereiche können bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder geöffnet werden.

Es kursieren Warnungen, dass die Abfälle „nur noch fünf Zentimeter vom Laugen-Pegel entfernt“ liegen würden – wie geht das BfS mit diesen Warnungen um?

Die Sorgen der Menschen um ihre Sicherheit müssen ernst genommen werden. Das BfS wird aber nicht unwidersprochen hinnehmen, wenn auf spekulativer Basis Ängste geschürt werden. Es ist seit Anbeginn der Diskussion um die Rückholung der Abfälle bekannt und daher nichts Neues, dass wir in einzelnen Kammern auch mit einer Vernässung der Fässer durch Salzlaugen rechnen müssen. Die jetzt geführte Diskussion um ein so genanntes Drainagekonzept ist jedoch vor der Tatsache zu bewerten, dass wir gerade einmal 26 Liter Lauge pro Tag aus dem Bereich der Abfallkammern heben. Es ist daher nicht seriös, ein Bild zu konstruieren, das suggeriert, die aktuellen Stabilisierungsmaßnahmen würden ein Absaufen der Abfallkammern provozieren. Das BfS stellt sich der Diskussion.

Das Projekt Asse ist eine große Herausforderungen für alle Beteiligten, bei der es in vielen Fragestellungen unterschiedlichste Interpretationen und Bewertungen gibt. Diese verschiedenen Standpunkte miteinander zu vergleichen und zu diskutieren, um ein möglichst breit getragenes Vorgehen zu erreichen, ist Ziel des Begleitgruppen-Verfahrens und sollte auch genau dort weiter behandelt werden. Unbeschadet dessen liegt die Verantwortung für die Sicherheit bei dem Betreiber der Anlage und den Aufsichtsbehörden von Bund und Land.

Was macht das BfS mit den Salzlösungen, die heute in 750 Metern Tiefe anfallen?

Auf der 750-Meter-Ebene gibt es seit vielen Jahren eine Reihe von so genannten Fassungsstellen für kontaminierte Salzlösungen in der Nähe der Einlagerungskammern. Täglich fällt dort eine Gesamtmenge von etwa 26 Litern an. Die Lösungen werden regelmäßig überwacht, beprobt und in Container abgepumpt. Da diese Lösungen radioaktiv belastet sind, werden sie derzeit unter Tage zwischengelagert. Über Risse und Klüfte im Salz haben sie sich an einzelnen Stellen gesammelt.

Was macht das BfS mit den Salzlösungen, wenn dieser Bereich zubetoniert wurde?

Das BfS wird trotz Verfüllmaßnahmen die Möglichkeit erhalten, die Salzlösungen zu beobachten und bei Bedarf wie bisher abzupumpen. Dazu gibt es fertige Planungen und erste Konstruktionen. Praktische Nachweise dazu unter Tage laufen bereits.

Parallel hat das BfS ein Gesamtkonzept zur Überwachung und Fassung dieser Salzlösungen (so genanntes Drainagekonzept) verfasst, das der Asse-2-Begleitgruppe vorliegt und im Fachgremium, der Arbeitsgruppe Optionenvergleich, diskutiert wird.

Stand: 14.09.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz