Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Planungen zur Umsetzung "Lex Asse" bestätigt

BfS legt Ergebnisse der Überprüfung zur Standortsuche Asse-Zwischenlager und zur weiteren Stabilisierung der Grube vor

Sowohl für die Standortsuche eines Asse-Zwischenlagers als auch für weitere Stabilisierungs- und Sicherungsarbeiten im Bergwerk sind Voraussetzungen erfüllt, um die Arbeiten fortzuführen. In beiden Punkten hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Studien vorgelegt, die das bisher geplante Vorgehen überprüfen und fachlich unterstützen. Das Zwischenlager und die Sicherung der 750-Meter-Ebene sind wichtige Bausteine für die Sicherheit und die angestrebte Bergung der Abfälle.

Strahlenschutz: Zwischenlager - wenn möglich Asse-nah

Gemäß den Anforderungen des Strahlenschutzes und den Verpflichtungen des Betreibers für die Sicherheit des Betriebspersonals ist die Asse-nahe Zwischenlagerung der geborgenen radioaktiven Abfälle zwingend, sofern dort ein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus Berechnungen zu möglichen Strahlenbelastungen, die das BfS vorgelegt hatte.

Die nun vorgelegte, ergänzende Studie ist auf Bitte der Asse-Begleitgruppe und des Kreistages Wolfenbüttel erstellt worden. Sie betrachtet die Aspekte "Störfälle" und "Auswirkungen der Abluft". Mit den Ergebnissen zur Sicherheit eines Zwischenlagers kann mit der Standortsuche begonnen werden. Grundlage des Suchverfahrens sind die Kriterien, die mit der Asse-Begleitgruppe vereinbart wurden.

Sicherheit geht vor: Maßnahmen in 750 Meter Tiefe zur Minderung des Notfallrisikos

Eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit und einen weiteren Schritt Richtung Rückholung bilden die Maßnahmen zur Notfallplanung. Sie dienen insbesondere dazu, das Risiko zu mindern, dass die Schachtanlage absäuft. Um das zu erreichen, stabilisiert das BfS die Schachtanlage, indem Hohlräume in der Nähe der Abfallkammern in 750 Meter Tiefe mit Spezialbeton verfüllt werden. Dieses Vorgehen schränkt gleichzeitig in einem Notfall die Ausbreitung von radioaktiven Stoffen ein und verbessert somit die Sicherheit.

Die Schadensvorsorge und die Sicherung des Bergwerkes werden auch von der zuständigen Fachaufsicht gefordert. Über die Notwendigkeit der Notfallplanung verständigten sich zudem Experten verschiedener Institutionen auf einem Fachworkshop, den das BfS im Jahr 2012 organisiert hatte.

Eine weitere Offenhaltung der Bereiche im Umfeld der Einlagerungskammern, wie sie die Asse-Begleitgruppe fordert, ist nicht mit Sicherheitszielen vereinbar. Dies ergab abschließend eine Analyse, in der Experten alle Vor- und Nachteile der geplanten Sicherungsmaßnahmen aufgezeigt und abgewogen haben.

Stand: 06.05.2016

© Bundesamt für Strahlenschutz