Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zur Pressemitteilung der Asse-2-Begleitgruppe "Asse-2-Begleitgruppe beendet Gespräch mit dem BfS" nimmt das BfS zu einigen Punkten wie folgt Stellung:

Die Darstellungen in der Presseinformation der Asse-2-Begleitgruppe sind in mehreren Punkten unzutreffend:

  • Die Behauptung, das BfS habe keine Konzeptstudie zur Rückholung in Auftrag gegeben, ist falsch. Seit April wird eine entsprechende Studie erarbeitet. Asse-2-Begleitgremien sind sogar bei der Leistungsbeschreibung für den Auftrag beteiligt worden.
  • Auch die Darstellung, die Begleitgruppe sei von Nachrichten des BfS zu Arbeiten auf der 750-Meter-Sohle "überrascht" worden, ist unzutreffend. Die Sitzung ist sogar explizit zu diesem Zweck und in Abstimmung mit der Begleitgruppe einberufen worden, nachdem es in den Monaten zuvor zu diesem Thema bereits einen intensiven fachlichen Austausch mit den Begleitgremien gegeben hatte. Dabei wurden etwa Fragestellungen wie die der Drainagesysteme diskutiert und teilweise vom BfS in die Planungen aufgenommen.

Im Einzelnen:

  1. Die Planung zur Rückholung ist seit mehreren Monaten in Arbeit. Die DMT GmbH & Co KG hat vom BfS den Auftrag, eine Planung zur "Konkretisierung der Machbarkeitsstudie zum optimalen Vorgehen bei der Rückholung der LAW-Gebinde" zu erstellen. Die DMT arbeitet seit Ende April 2013 daran und will Ergebnisse noch 2013 vorlegen. An der Leistungsbeschreibung für die Beauftragung hat das BfS Asse-Begleitgremien beteiligt.
  2. Die Konzeption der Herstellung von Stabilität durch das Verfüllen von Hohlräumen, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, ist eine zentrale Voraussetzung für die Rückholung (und behindert sie nicht).
  3. Die Arbeiten sind darüber hinaus zum Schutz der Bevölkerung und des Personals notwendig. Sie sollen die Grube insgesamt stabilisieren und die Wahrscheinlichkeit eines unbeherrschbaren Wassereintritts bzw. dessen Auswirkungen verringern.
  4. Auch die Aufsichtsbehörden über das BfS fordern die Umsetzung dieser Arbeiten. Das BfS hat zudem seiner Fach- und Rechtsaufsicht, dem Bundesumweltministerium, über den Stand der Planungen berichtet und diese um Zustimmung für die geplanten Arbeiten gebeten. In Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium kann in Kürze mit den Arbeiten auf der 750-Meter-Ebene begonnen werden.
  5. Die geplanten Vorsorgemaßnahmen im Falle eines unbeherrschbaren Wasserzutritts werden seit 2010 öffentlich diskutiert. Das BfS hat die Asse-2-Begleitgruppe über diese Planungen laufend informiert, sich ihrer Kritik gestellt und Anregungen in das Konzept der Vorsorgemaßnahmen einfließen lassen. Die Arbeiten hat das BfS 2013 zunächst zurückgestellt, um das Vorgehen erneut mit den Begleitgremien der Asse zu erörtern, die Kritik an einem Teil der geplanten Arbeiten geäußert hatten. Fachgespräche zu den geplanten Arbeiten wurden deshalb ab April 2013 mit den beteiligten Gremien noch einmal intensiviert. Dabei wurden insbesondere auch Anregungen der Arbeitsgruppe Optionenvergleich-Rückholung aufgenommen, etwa zu Drainagen auf der 750-Meter-Ebene.
  6. Das BfS hat nach dem intensiven fachlichen Austausch die Asse-2-Begleitgruppe in einem eigens und in Abstimmung mit der Begleitgruppe zu diesem Thema organisierten Fachgespräch am 07.08.2013 darüber informiert, die Arbeiten in absehbarer Zeit starten zu wollen. Dieses Gespräch hatte das BfS kurzfristig am 06.08. und auf Bitte eines Sprechers der Begleitgruppe für den Abend am 07.08.2013 organisiert. Die Asse-2-Begleitgruppe hat das Gespräch am 07.08. nach knapp zweistündiger fachlicher Darstellungen und Beantwortungen aller fachlicher Fragen durch BfS und Asse GmbH abgebrochen, ohne dem BfS fachliche oder sicherheitstechnische Gründe gegen die geplanten Arbeiten auf der 750-Meter-Ebene deutlich zu machen.
  7. Die geplanten Vorsorgemaßnahmen werden noch bis 2021 dauern, parallel dazu laufen die Rückholungsarbeiten. Zunächst werden lediglich räumlich begrenzte Bereiche vor den Kammern 10 und 12 mit Salzbeton stabilisiert. Diese Bereiche sind über die Jahrzehnte der Offenhaltung besonders stark beansprucht worden und aus Sicherheitsgründen teilweise bereits für den Betrieb gesperrt worden. Einlagerungskammern werden dabei aber nicht verfüllt.
  8. Die Rückholungsarbeiten werden durch die geplanten Arbeiten auf der 750-Meter-Ebene nicht beeinträchtigt. Derzeit wird ein Konzept zu möglichen Zugangsvarianten zu den Einlagerungskammern für die Rückholung erarbeitet, in dem verschiedene Alternativen, wie der Zugang zu den Abfällen in den Einlagerungskammern optimal stattfinden kann, erarbeitet werden. Dazu gehören Varianten des Zugangs über die 750-Meter-Ebene wie auch über darüber liegende Ebenen. Bei allen Varianten ist zunächst die Stabilisierung der derzeit bestehenden Bereiche auf 750 und 725 Meter erforderlich. Falls sich die Rückholung von der 750-Meter-Ebene als zweckmäßig erweisen sollte, müsste dieser Bereich ohnehin zunächst mit Beton stabilisiert und in einem größeren Querschnitt als bisher vorhanden aufgefahren werden.
Stand: 08.08.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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