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Notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung genehmigt
Für die vor einigen Monaten angekündigten und notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung der Schachtanlage Asse auf der 750-Meter-Ebene hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Genehmigung erteilt. Im Umfeld der Einlagerungsstrecken sollen demnach Strecken und Hohlräume mit Spezialbeton verfüllt werden. Im Mai 2016 hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Studie vorgestellt, die das geplante Vorgehen nach umfangreicher, fachlicher Prüfung unterstützt.
Die Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen sind unter anderem eine Voraussetzung für die Rückholung. Sie mindern die Rissbildung im Gestein und damit das Risiko, dass das Bergwerk absäuft. Für den Bau von Sicherungssystemen und Zugangsstrecken für die Rückholung sind stabile Gebirgsbereiche erforderlich. Die Arbeiten sind zudem Bestandteil der gesetzlich geforderten Notfallmaßnahmen. Das Vorgehen schränkt in einem Notfall die Ausbreitung von radioaktiven Stoffen ein.
Das Bergwerk wird seit mehreren Jahren durch verschiedene Maßnahmen stabilisiert. Auf den 725- und 750-Meter-Ebenen geschieht dies seit 2013. Durch die zum Teil über 100 Jahre langen Offenhaltungszeiten ist das Gestein dort besonders beansprucht und brüchig geworden.
Die geplanten Maßnahmen sind seit 2012 mit der Asse-Begleitgruppe diskutiert worden. Eine weitere Offenhaltung der Bereiche im Umfeld der Einlagerungskammern, wie sie die Begleitgruppe fordert, ist nicht mit den Sicherheitszielen vereinbar. Dies ergab abschließend eine Analyse, in der Experten alle Vor- und Nachteile der geplanten Sicherungsmaßnahmen aufgezeigt und abgewogen haben. Über die Notwendigkeit der Notfallplanung verständigten sich zudem Experten verschiedener Institutionen auf einem Fachworkshop, den das BfS im Jahr 2012 organisiert hatte.
Mit der erteilten Genehmigung durch das LBEG liegen nun neben der Zulassung durch die Atomaufsicht die rechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Arbeiten vor. Bis die eigentlichen Stabilisierungsmaßnahmen beginnen können, sind zunächst noch vorbereitende Arbeiten erforderlich.
Stand: 24.08.2016