Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Schaubilder veranschaulichen komplexe Themen

Besser als mit Berichten und Reportagen können komplizierte Zusammenhänge in vielen Fällen von sogenannten Infografiken (Schaubildern) dargestellt werden. Sie erklären anschaulich komplexe Sachverhalte: Wo könnte ein neuer Schacht gebaut werden oder woher kommen die radioaktiven Abfälle? Was geschieht mit den Abfällen?

Im Folgenden finden Sie die seit 2009 in der "Asse Einblicke" erschienenen Infografiken im Überblick. Zu jeder Infografik ist das Erscheinungsdatum vermerkt. Für die Leser, die mehr wissen wollen, führt ein Link zu der jeweiligen Ausgabe der "Asse Einblicke", in der die Infografik erschienen ist.

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Kann der Assemüll nach Konrad

Die Frage, ob der Atommüll aus der Asse in das Endlager Konrad kommt, kann abschließend erst nach dem Herausholen und der Analyse der Abfälle beantwortet werden. Die Grafik zeigt, für welche Abfälle und in welchem Umfang das Endlager Konrad zugelassen ist und wie der Atommüll beschaffen bzw. konditioniert sein muss.

Wer entscheidet was

Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, an dessen Ende ein Planfeststellungsbeschluss steht. Erst dann kann die gewählte Stilllegungsoption umgesetzt werden. Das Schaubild zeigt, welche Institutionen während des Planfeststellungsverfahrens welche Rolle spielen und wie die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Wie eine Stilllegungsoption ausgewählt wird

Bis Ende 2009 wird das BfS entscheiden, welche der drei Optionen der Stilllegung durchgeführt wird: Vollverfüllung, Rückholung oder Umlagerung. Das Schaubild zeigt das Vorgehen bei der Auswahl eines Stilllegungskonzepts. Alle drei Optionen werden nach einem einheitlichen Vorgehen und den 18 Kriterien geprüft und miteinander verglichen. So kann die Entscheidungsfindung von allen nachvollzogen werden.

Wo in Deutschland radioaktiver Abfall lagert

Die Ereignisse um das Atomendlager Asse haben viele Fragen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle neu in die öffentliche Aufmerksamkeit gebracht. Die Asse stellt lediglich einen von zahlreichen Standorten in der Bundesrepublik dar, an welchen radioaktiver Abfall gelagert ist. Die Infografik zeigt die bestehenden Standorte der Lagerung radioaktiver Abfälle.

Woher der Atommüll in der Asse kommt

Anhand von Unterlagen kann nachvollzogen werden, wie viele Atommüllfässer zwischen 1967 und 1978 aus den Atomkraftwerken, aber auch aus anderen Einrichtungen wie medizinisch-biologischen Laboratorien oder der Bundeswehr in die Asse geliefert wurden.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz